Klageabweisung gegen Verbot des islamistischen Vereins ‚Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.‘
+++ Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen das Verbot des islamistischen Vereins ‚Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.‘ abgewiesen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sieht sich in seiner konsequenten Linie gegen Islamisten bestätigt: „Wir haben diesen islamistischen Verein im Oktober 2013 verboten, weil er die Ziele des 2001 verbotenen Kalifats-Staates im Raum Ingolstadt weiter verfolgt hat, mit dem zunächst in der Türkei und anschließend auf der ganzen Welt die Einheit von Staat und Religion auch unter Einsatz von Gewalt verwirklicht werden sollte.“ Sowohl im Kalifats-Staat als auch beim ‚Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.‘ sei etwa die Teilnahme am Jihad, am ‚Heiligen Krieg‘, als eine für jeden Muslim verbindliche Pflicht verherrlicht worden. Herrmann: „Wir werden auch weiterhin gegen solche Extremisten vorgehen. Ich bin froh, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof uns hier bestärkt hat.“ +++
Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Gericht teilte allerdings schon im Eilverfahren die Einschätzung des Innenministeriums, dass im ‚Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt e.V.‘ das Gedankengut des Kalifats-Staates weiter verbreitet wurde. „Der Verein hat außerdem Bezüge zu gewaltbereiten Salafisten“, so Herrmann. Vom radikalen Islamismus gehe eine steigende Gefahr für die Innere Sicherheit aus. „Wir müssen und wir werden die Möglichkeiten des Rechtsstaates weiter ausschöpfen und solche Vereine auch künftig verbieten, wo immer dies rechtlich möglich ist.“
Der Kalifats-Staat selbst wurde 1984 in Köln ausgerufen. Er verstand sich als Wiederbelebung des durch Kemal Atatürk 1924 in der Türkei abgeschafften Kalifats. Sein früherer Anführer, Metin Kaplan, wurde wegen Anstiftung zum Mord zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt und 2004 in die Türkei abgeschoben. Mit dem Verbot des Kalifats-Staates im Jahr 2001 hatte das Bundesinnenministerium auch dessen gebietsverantwortliche Teilvereine mitverboten, so auch das ‚Islamische Zentrum Ingolstadt‘.
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