Knapp 600.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für Sanierung des Bürgerhauses Judengasse 12 in Rothenburg ob der Tauber
Kunstminister Bernd Sibler gibt Fördermittel für Sanierung des mittelfränkischen Baudenkmals bekannt – Sibler: „ein stadt- und baugeschichtlich herausragendes Dokument“
MÜNCHEN. Die Instandsetzung des Bürgerhauses in der Judengasse 12 in Rothenburg ob der Tauber wird mit 572.500 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützt. Das gab Kunstminister Bernd Sibler heute in München bekannt. Im September 2020 wurden bereits Mittel in Höhe von 725.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds für die westliche Hälfte des Doppelhauses in der Judengasse 10 bereitgestellt. „Zusammen mit der westlichen Haushälfte bildet die östliche Haushälfte in der Judengasse 12 ein stadt- und baugeschichtlich herausragendes Dokument und ein wichtiges Beispiel für die Bautypologie spätmittelalterlicher Reihen- und Doppelhäuser. Die nachträgliche Intensivierung der Wohnnutzung stellt zudem ein sprechendes sozialgeschichtliches Zeugnis für die städtischen Lebensverhältnisse in der frühen Neuzeit dar. Ich freue mich sehr, dass wir die Instandsetzung des Doppelhauses mit weiteren Mitteln aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“, so der Minister.
„Denkmäler sind Zeugnisse unserer Geschichte, Herkunft und Tradition. Das Bürgerhaus in der Judengasse 12 belegt mit seiner Bausubstanz noch heute unterschiedliche Nutzungsansätze aus den vergangenen Jahrhunderten“, so Generalkonservator Prof. Dipl.-Ing. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Bei dem Bürgerhaus Judengasse 12 handelt es sich um die östliche Hälfte eines 1409 erbauten zweigeschossigen Doppelhauses. Das ursprünglich als reiner Fachwerkbau errichtete Haus besitzt im Erdgeschoss heute massiv gemauerte Umfassungswände. Das Obergeschoss weist an Straßen- und Traufseite noch Fachwerkfassaden auf, die jedoch mehrfach verändert wurden. Abweichend von der westlichen Haushälfte lässt sich an der östlichen Haushälfte in der Judengasse 12 eine vermutlich bereits im 17. Jahrhundert erfolgte Intensivierung der Wohnnutzung erkennen, bei der die erste Dachebene ausgebaut und ein ehemals vorhandener schmaler Durchgang an der östlichen Giebelwand des Hauses vollständig überbaut und in das Haus integriert wurde.
Die geplante Maßnahme umfasst die Instandsetzung des konstruktiven Gefüges des Baudenkmals. Eine sinnvolle und umfassende Behebung der Schäden ist dabei nur im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Bearbeitung der westlichen Haushälfte in der Judengasse 10 möglich, da beide Häuser zum Beispiel eine gemeinsame Trennwand besitzen und sich auch das Dachwerk als einheitliche Konstruktion über beide Haushälften erstreckt.
Eigentümer des Baudenkmals ist der Verein „Alt-Rothenburg e.V.“. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.
Informationen zur Förderung der westlichen Haushälfte in der Judengasse 10 mit Mitteln aus dem Entschädigungsfonds finden Sie unter: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12032/nr-208-vom-16-09-2020.html
Dr. Bianca Preis, stellv. Pressesprecherin, 089-2186-2862
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