Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei
+++ Als „totalen Quatsch“ hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Behauptung der SPD zurückgewiesen, hunderttausende bayerische Bürger seien bei der Polizei zu Unrecht gespeichert. „Im Kriminalaktennachweis der Bayerischen Polizei werden nur die Personen gespeichert, die in Verdacht stehen, Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben.“ Wenn der Verdacht auch polizeilicherseits restlos ausgeräumt sei, werde der Datensatz selbstverständlich gelöscht. Bei aktuell 1,6 Millionen Kriminalakten können laut Herrmann zwar einzelne fehlerhafte Speicherungen nicht ganz ausgeschlossen werden. „Es handelt sich aber um Einzelfälle, die wir sofort bereinigen.“ Die Zahlen der SPD seien völlig aus der Luft gegriffen und dienen rein der Panikmache. Im Übrigen könne jeder die Auskunft über die von ihm bei der Polizei gespeicherten Daten und deren Löschung beantragen. Herrmann: „Das wird dann in jedem Einzelfall eingehend geprüft. Es gibt dazu eine klare Regelungslage im Polizeiaufgabengesetz.“ +++
Wie Herrmann erläuterte, ist der Kriminalaktennachweis ein wichtiges Arbeitsinstrument der Polizei. Neben den Personalien sind darin unter anderem die betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dokumentiert. Auch eine etwaige erkennungsdienstliche Behandlung, also das Vorliegen von Fingerabdrücken und Lichtbildern, ist darin vermerkt. „Damit kann die Polizei beispielsweise schnell auf die kriminelle Historie eines Verdächtigen zugreifen“, erklärte der Minister. „Insbesondere geht es uns darum, wertvolle Ermittlungsansätze zur Straftatenaufklärung zu gewinnen oder auch weitere Taten zu verhindern.“ Auch seien die Daten sehr wertvoll für die Eigensicherung der Polizisten, insbesondere wenn es sich um gefährliche Gewalttäter handelt.
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