Kritik an strenger Sanierungspflichten bei Altbauten
- EU-Parlament legt Standpunkt für weitere Beratungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude (EPBD) fest
- Bauminister Christian Bernreiter fordert freiwillige Ansätze statt Renovierungspflicht
- Wohnungswirtschaft warnt vor massivem Anstieg der Wohnkosten
Das Europäische Parlament will die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden am Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 ausrichten. Nach den Vorstellungen des Parlaments sollen bis 2033 alle bestehenden Gebäude einer Energieeffizienzklasse D entsprechen. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter warnt: „Die aktuellen Rahmenbedingungen für die Bau- und Wohnungswirtschaft sind alles andere als einfach. Steigende Zinsen und hohe Baupreise haben bereits zu einer erheblichen Verringerung der Bau- und Sanierungstätigkeit geführt. Die Kosten für das Bauen und Wohnen dürfen nicht durch überzogene Anforderungen immer weiter angehoben werden. Das Wohnen muss für die Menschen in Bayern und in Deutschland bezahlbar bleiben.“
Mit seinem Beschluss legt das EU-Parlament jetzt seine Positionen für die abschließenden Beratungen der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im „Trilog“ mit Rat und Kommission fest. Schon vor einem Jahr hat Bayern seine Forderungen zusammen mit anderen Ländern in den Bundesrat eingebracht. Bernreiter: „Wirtschaftlichkeit, technische Realisierbarkeit und ein Vollzug ohne unnötigen bürokratischen Aufwand müssen Richtschnur für die Vorschriften sein. Die Beratungen auf EU-Ebene zeigen, dass die Bundesregierung das Anliegen der Länder auf EU-Ebene bisher nicht durchsetzen konnte. Wir erwarten, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und sich für Regelungen einsetzt, die weder Mieter noch Eigentümer überfordern. Freiwillige Ansätze sollen Vorrang vor gesetzlichem Zwang haben.“ Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) weist darauf hin, dass durch den Beschluss des EU-Parlamentes fast 45 Prozent der Wohngebäude in Deutschland innerhalb von 9 Jahren saniert werden müssten – angesichts fehlender Kapazitäten im Handwerk ein nicht umsetzbares Vorhaben.
Der Bundesrat hatte sich in seinem Beschluss vom 8. April 2022 für Regelungen ausgesprochen, die den Mitgliedstaaten Spielräume belassen, eigene Wege zum klimaneutralen Gebäudebestand festlegen zu können. Den nationalen Rahmenbedingungen könne so besser entsprochen werden. Sofern an Verpflichtungen zur Renovierung von Bestandsgebäuden festgehalten wird, soll die Renovierungspflicht von Wohngebäuden nach Auffassung des Bundesrates erst durch freiwillige Investitionsentscheidungen wie den Bestandserwerb, die grundhafte Sanierung von Gebäuden oder eine signifikante Erweiterung der Wohnfläche ausgelöst werden. Bernreiter: „Die Bundesregierung muss die vom Bundesrat gefassten Beschlüsse durchsetzen.“
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