Kulturlandschaftsprogramm: Anträge für Hecken, Feldgehölze und Steinmauern in Steillagen bis Ende Juni stellen
München – Im Rahmen des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) werden auch Investitionen gefördert. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, können noch bis Ende Juni Anträge für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (B49) sowie für den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56) gestellt werden. Die Anträge nehmen bei den Hecken und Feldgehölzen die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entgegen, die für Steinmauern in Steillagen können bei der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden. Antragsschluss ist der 30. Juni 2022.
Die Erneuerung von bestehenden Hecken und Feldgehölzen ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt einer naturraum- und regionaltypischen biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Gleichzeitig werden damit die Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten. Wiedergebaute Steinmauern unterstützen die landschaftsprägende Bewirtschaftung der Steillagen.
Wer auf seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche zur Steigerung der Artenvielfalt neue Struktur- und Landschaftselemente anlegen will, wird im KULAP ebenfalls fündig. Die anfallenden Kosten übernimmt zu 80 Prozent der Freistaat. Um die verschiedenen Elemente wie Baumreihen, Hecken oder Feldgehölze in der Landschaft bestmöglich auszuführen, anzuordnen und zu vernetzen, muss hier vorher die Wildlebensraumberatung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingebunden werden. Die Antragstellung für diese dritte investive Maßnahme „Förderung der Anlage von Struktur- und Landschaftselementen“ (B59) läuft bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung und ist im Gegensatz zu den vorangegangenen Maßnahmen das ganze Jahr über möglich. Ein weiteres Plus dabei: Die für den Artenreichtum in der Natur aus der Produktion genommene Fläche kann anschließend fünf Jahre lang – ebenfalls im KULAP – durch Ausgleichszahlungen gefördert werden. Nähere Informationen dazu gibt es im Internet-Förderwegweiser des Agrarministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.
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