Kultusministerium stellt klar: Distanzunterricht weiterhin möglich
Das Kultusministerium stellt bezüglich des Schulbetriebs bis zum 18.12.2020 klar:
– Auch wenn ab 16.12. kein Präsenzunterricht mehr stattfinden kann, stellen Bayerns Schulen den Betrieb deswegen nicht ein. Für mehr als 570.000 Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an den allgemeinbildenden Schulen und an den beruflichen Schulen findet in den nächsten Tagen verpflichtender Distanzunterricht statt, für die übrigen Jahrgangsstufen werden Angebote zum Distanzlernen bereitgestellt.
– Unser besonderes Augenmerk gilt in diesen Tagen den Abschlussklassen. Mit dem verpflichtenden Distanzunterricht soll die laufende Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen so gut wie möglich fortgesetzt werden. Deshalb haben wir in den Abschlussklassen verpflichtenden Distanzunterricht für die Schülerinnen und Schüler. Das schließt mit ein, dass mündliche Leistungsnachweise, die für die Abschlüsse relevant sind, im Distanzunterricht erbracht werden.
– Für die übrigen Jahrgangsstufen haben wir bewusst uns gegen verpflichtenden Distanzunterricht entschieden – auch, um in der besonderen Lage kurz vor Weihnachten etwas Druck von allen Beteiligten zu nehmen. Damit fallen mündliche Leistungsnachweise in diesen Klassen vor Weihnachten weg.
– Zudem muss auch berücksichtigt werden, dass die Schulen in den kommenden Tagen eine Notbetreuung großzügig anbieten müssen. Aufgrund der Infektionslage sollen die Notbetreuungsgruppen nach Möglichkeit nach Klassen getrennt eingerichtet werden. Das bindet die Lehrkräfte und schränkt die Möglichkeiten für verpflichtenden Distanzunterricht ein. Mit der gestern getroffenen Regelung sichern wir den Schulen die Flexibilität, die sie in dieser Situation brauchen.
– Die Lehrkräfte stellen in jedem Fall Materialien zum Vertiefen, Üben und Wiederholen bereit und sind für ihre Schülerinnen und Schüler weiterhin erreichbar. Selbstverständlich kann die Schule dabei – je nach Gegebenheiten vor Ort – auch alle digitalen Formen und Strukturen des Distanzunterrichts nutzen – wie z. B. Videokonferenzen, MS Teams, mebis, Schulcloud, E-Mail o. ä.
– Die jetzt getroffenen Regelungen gelten ausdrücklich nur für die kommenden Tage vor Weihnachten. Für die Zeit nach den Weihnachtsferien sind verschiedene Szenarien möglich – je nach Infektionslage gehört dazu auch verpflichtender Distanzunterricht in allen Jahrgangsstufen.
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