Kunstminister Blume legt 5-Punkte-Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern vor
Von der Überprüfung von Sicherheitskonzepten über Sonderprogramm Museumssicherheit bis zum Einsatz von Verglasungen – Blume: „Klar ist: Wir sichern und schützen unsere Kulturgüter“
MÜNCHEN. Vor dem Hintergrund des gestohlenen Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum in Manching hat Kunstminister Markus Blume diese Woche ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern auf den Weg gebracht. „Die jüngsten Ereignisse sind ein Weckruf: Wir haben es mit einer neuen Täter-Generation zu tun. Darauf reagieren wir. Die Sicherheitskonzepte der Museen in ganz Bayern, staatlich wie privat, müssen sofort auf den Prüfstand. Daher habe ich dem bayerischen Kabinett unmittelbar ein Maßnahmenpaket für die Sicherheit der Museen in Bayern vorgelegt. Klar ist: Wir sichern und schützen unsere Kulturgüter, aber unsere Museen dürfen auch in Zukunft keine Hochsicherheitstrakte sein. Unser kulturelles Erbe soll nicht per se hinter dickem Panzerglas versteckt werden, denn wir wollen einen niederschwelligen Zugang zu Kunst und Kultur für alle!“, so Blume.
5-Punkte-Maßnahmenpaket zum Schutz von Kulturgütern in Bayern
Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, vorhandene Sicherheitseinrichtungen und -konzepte im staatlichen wie nichtstaatlichen Museumsbereich zu überprüfen und diese gegebenenfalls nachzuschärfen. Zum Schutz von Kulturgütern in den staatlichen Museen und Sammlungen sollen im Haushalt 2023 Mittel in Höhe von bis zu einer Million Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Für ein Sonderprogramm „Museumssicherheit“ sollen für nichtstaatliche Museen Mittel aus dem Kulturfonds von bis zu einer Million Euro im Jahr 2023 sowie weitere Mittel für 2024 bereitgestellt werden. Zudem soll eine Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern geschaffen werden.
Auch wenn die Begegnung mit dem Original ein maßgeblicher Faktor für die Anziehungskraft von Museen ist, sollen Museen bei Objekten mit hohem Materialwert prüfen, ob nur ein Teil der Objekte auszustellen bzw. im Einzelfall durch Kopien zu ersetzen ist. Außerdem ist vorgesehen, zum Schutz besonders hochwertiger Gemälde oder Exponate vermehrt Verglasungen oder Haubenvitrinen einzusetzen.
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