Kunstminister Dr. Spaenle überreicht Bayerischem Brauerbund repräsentative Metalltafel – 2015 wurde die Bayerische Brautradition in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen
„Braukunst ist erfolgreich praktizierte handwerkliche Tradition“
MÜNCHEN. Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute dem Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes e.V. Georg Schneider eine repräsentative Metalltafel überreicht. Diese dokumentiert für jedermann sichtbar die Aufnahme der Bayerischen Brautradition nach dem Reinheitsgebot in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Minister Spaenle betonte: „Die bereits seit rund 500 Jahren in Bayern erfolgreich praktizierte handwerkliche Tradition des Bierbrauens nach dem Reinheitsgebot wird nicht umsonst als ,Braukunst‘ bezeichnet. Über die Jahrhunderte haben sich regional verschiedenste Brauhandwerkstechniken entwickelt, für die das 1516 in Ingolstadt erlassene Reinheitsgebot noch immer grundlegendes Selbstverständnis ist. Ich freue mich, dass diese traditionelle Handwerkskunst 2015 als eine der allerersten Aufnahmen ihren Eintrag in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gefunden hat.“
Die bayerische Brautradition nach dem Reinheitsgebot des Jahres 1516 erlaubt für das Brauen von Bier nur die Verwendung von Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Diese zunächst nur für das damalige Herzogtum Bayern in Ingolstadt erlassene Verordnung bildet die Basis für die handwerkliche Tradition des Bierbrauens. Organisiert im Bayerischen Brauerbund mit seinen 240 Mitgliedsunternehmen, gehört für die bayerischen Brauer die Bierherstellung nach dem Reinheitsgebot immer noch zum grundlegenden Selbstverständnis.
Bayerisches Landesverzeichnis und Bayerisches Register Guter Praxisbeispiele
Zum immateriellen Kulturerbe gehören mündlich überlieferte Traditionen, gesellschaftliche Bräuche und Feste sowie darstellende Künste und traditionelle Handwerkstechniken. Das Bayerische Landesverzeichnis, das derzeit 23 Eintragungen enthält, würdigt den kulturellen Reichtum im Freistaat.
2016 wurde das Landesverzeichnis um das „Bayerische Register Guter Praxisbeispiele“ ergänzt. Dieses zeigt erfolgreiche und innovative Initiativen und Projekte, die unmittelbar der Erhaltung des immateriellen Kulturerbes dienen, jedoch selbst keine kulturellen Ausdrucksformen im engeren Sinne darstellen.
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