Kunstministerium zum ORH-Bericht zu den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen
MÜNCHEN.Das Bayerische Kunstministerium nimmt zur Einschätzung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) zu den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wie folgt Stellung:
1. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben aufgrund der Ergebnisse der ORH-Prüfung bereits im September 2015 eine Überprüfung der tariflichen Eingruppierung der Beschäftigten durch ein externes Unternehmen in die Wege geleitet. Die Überprüfung dauert derzeit noch an. Sie konzentriert sich anders als die Prüfung des ORH nicht nur auf eine Sichtung von Personalakten, sondern führt mit den Mitarbeitern und deren Vorgesetzen intensive Gespräche, auf deren Basis sachgerechte Tätigkeitsbeschreibungen erstellt werden. Nach dem Abschluss der externen Überprüfung wird das Staatsministerium feststellen, in welchem Umfang tatsächlich fehlerhafte Eingruppierungen vorliegen und etwaige Fehlzahlungen geleistet wurden.
2. Die vom ORH geforderten Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Personalreferat der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen wurden bereits 2015 begonnen. Zudem wurden personelle Umstrukturierungen durchgeführt.
3. Das Kunstministerium befindet sich in enger Abstimmung mit den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen und begleitet diese bei der Umsetzung der vom ORH geforderten tarifgerechten Eingruppierung.
Henning Gießen, Stellv. Pressesprecher, 089 2186-2024
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