Landtag beschließt 120 neue Stellen für die bayerische Justiz / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Damit entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ / Weiterer Einsatz in Berlin für rechtspolitische Verbesserungen
Der Landtag hat den Haushaltsplan 2022 für die bayerische Justiz beschlossen. Darin sind deutliche Stellenzuwächse für die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften einschließlich des IT-Bereichs sowie ein Einstieg in die Personalausstattung der geplanten neuen Justizvollzugsanstalt Marktredwitz vorgesehen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ich freue mich sehr, dass die bayerische Justiz mit 120 neuen Stellen personell weiter deutlich gestärkt wird. Damit entlasten wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind sehr leistungsfähig. Aber die Aufgaben der Justiz wachsen und damit die Herausforderungen für die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Bewältigung von Massenverfahren, der Kampf gegen Cybercrime oder Hate Speech sind nur einige Beispiele.“
Derzeit sind etwa 3.300 Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz tätig. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir einen deutlichen Stellenausbau erreicht: Zwischen 2013 und 2021 sind 430 Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen worden, davon 90 neue Stellen im Nachtragshaushalt 2020.
Der Minister weiter: „Durch den Personalaufbau können wir eine Entlastung insbesondere bei der Bewältigung von Massenverfahren erreichen. Beispielsweise im Bereich Dieselklagen. Daneben wird auch der IT-Betrieb für die Justiz personell ausgebaut.“
Im Rahmen dieser Massenverfahren kommt es zum Teil zu unnötigen Mehrbelastungen für die Gerichte und zu unnötigen Verzögerungen, u. a. weil die standardisierten Schriftsätze häufig kaum Bezug zum Einzelfall haben. Die Anlagen sind teils nicht richtig zugeordnet. Die Berufungsquote liegt bei nahezu hundert Prozent.
Bayern schafft für die Entlastung von Gerichten daher zusätzliche Stellen. Es sind aber auch gesetzgeberische Maßnahmen notwendig. Denn die Bearbeitung von Massenverfahren ist innerhalb des engen Korsetts der geltenden Rechtslage nicht effizient möglich. Auf Initiative Bayerns hat die Justizministerkonferenz daher den Bundesgesetzgeber aufgefordert, ein umfassendes Reformpaket zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren zu verabschieden. Der Justizminister: „Die derzeitige Rechtslage führt aber zu einem unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen. Die Gerichte benötigen die rechtlichen Werkzeuge, um Massenklagen in angemessener Zeit bearbeiten zu können.“
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