Landwirtschaftsministerin Kaniber: „Grüne in Berlin haben die Bauern offenbar längst abgeschrieben“ – Sorge um Deutschland als Standort für Nahrungsmittelerzeugung
München – (23. September 2021) München – Die öffentlichkeitswirksame Veröffentlichung der Klageschrift gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durch den Berliner Verbraucherschutzsenator Dr. Behrendt kurz vor der Bundestagswahl und die von ihm angestrebte Verschärfung sorgt bei Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber für große Verwunderung. Nach zähem Ringen hatten die Länder 2020 im Bundesrat mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einen gemeinsamen Weg für die Zuchtsauenhaltung in Deutschland nach den demokratischen Regeln unseres Grundgesetzes beschlossen, um den Schweinehaltern eine sichere Perspektive zu bieten. „Der Vorstoß zeigt: SPD, Grüne und Linke in Berlin haben unsere Bauern längst abgeschrieben. Sie legen keinen Wert mehr auf die Nahrungsmittelerzeugung in Deutschland. Wer so vorgeht, möchte die Nutztierhaltung aus unserem Land vertreiben und gezielt einen Keil zwischen Verbraucher und Landwirte treiben. Die Folge wäre, dass Fleisch dann mit niedrigeren Tierwohlstandards im Ausland produziert und klimaschädlich nach Deutschland importiert wird. Unsere Bäuerinnen und Bauern, die Verbraucher, die Tiere, das Klima und der ländliche Raum wären die Leidtragenden – eigentlich alle außer den ausländischen Großbetrieben. Unsere Landwirte brauchen langfristige Planungssicherheit und deshalb verlässliche Aussagen der Politik“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zu dem erweiterten Berliner Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist das Ergebnis monatelanger Verhandlungen zwischen den Ländern. Vermeintlich gefundene Kompromisse wurden mehrmals kurzfristig wieder in Frage gestellt. Durch die Zustimmung im Bundesrat im Juli 2020 konnten endlich der quälende Schwebezustand und die Unsicherheit zur Zukunft der Schweinehaltung beendet werden. Da die beschlossenen Änderungen umfangreiche und kostenintensive Umbaumaßnahmen erfordern, ist ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die betroffenen Landwirte von existenzieller Bedeutung. Die beschlossenen Übergangsfristen schaffen hier die notwendige Investitionssicherheit, der Berliner Vorstoß zerstört diese aber.
Nicht erst seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest und der Corona-Pandemie stehen die Schweinehalter in ganz Deutschland unter großem Druck. Übergangsfristen müssen den Betrieben die nötige Zeit einräumen, sich an die neuen Vorgaben anzupassen und auch die notwendigen, oft Jahre beanspruchenden Genehmigungen zum Um- oder Neubau einzuholen. Unbestritten sei das Ziel, mehr Tierwohl zu schaffen. Es gehe aber darum, den Bauern eine Umstellung zu ermöglichen, ohne die Betriebe in der Existenz zu gefährden. „Dass das Land Berlin mit nicht einmal 50 landwirtschaftlichen Betrieben, Ponyhöfe und Streichelzoos schon mit eingerechnet, den Beschluss des Bundesrates per Normenkontrollklage anficht, hat für mich nichts mit ehrlicher Politik, sondern eher mit Populismus zu tun. Zumal die Schweinehaltung im Land Berlin keinerlei Rolle spielt. Die Currywurst am Kiosk essen, aber nicht nachdenken, dass sie künftig vielleicht importiert werden muss, das ist keine nachhaltige Agrarpolitik“, sagte die Ministerin.
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