Leistungsnachweise im Schuljahr 2020/21: faire und flexible Bedingungen für Schülerinnen und Schüler
Kultusminister Piazolo: „Qualitätsanspruch sichern – Zeitdruck vermeiden – Flexibilität nutzen“
MÜNCHEN. Kultusminister Piazolo schafft bei Leistungsnachweisen (Probearbeiten, Schulaufgaben etc.) mehr Flexibilität, um die Unterrichtsbeeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie aufzufangen.
Kultusminister Piazolo: „Wir stehen zum Qualitätsanspruch der bayerischen Schulen – unsere Schülerinnen und Schüler haben auch in schweren Zeiten ein Recht auf gute Bildung. Es darf aber nicht sein, dass sie wegen längerer Phasen von Wechsel- oder Distanzunterricht unter Druck geraten. Mir ist vor allem sehr wichtig, dass wir eine Ballung von Leistungsnachweisen verhindern. Deswegen schaffen wir faire und flexible Regelungen zur Reduzierung von Leistungsnachweisen. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass das auch ein Anliegen der Schulfamilie ist. Die Lehrerinnen und Lehrer werden die entsprechenden Spielräume nutzen.“
Folgende Punkte werden umgesetzt:
Weiterführende Schulen: Nach längeren Phasen des Distanz- und Wechselunterrichts kann an Realschule und Gymnasium in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 die vorgeschriebene Zahl der sog. „großen Leistungsnachweise“ reduziert werden. Wenn statt vier Schulaufgaben in einem Fach nur drei angesetzt werden oder statt drei nur zwei, führt das zu einer gleichmäßigeren Verteilung aller Schulaufgaben über das Schuljahr. Die konkrete Entscheidung trifft das Lehrkräfteteam unter genauer Abwägung der Situation in der einzelnen Klasse, denn bei den Leistungsnachweisen kann die Ausgangslage in Klasse 7a ganz anders sein als in der 7b – etwa weil eine der beiden Klassen in Quarantäne war und die andere nicht; hierauf können die Schulen jetzt pädagogisch und pragmatisch reagieren. An Mittel- und Wirtschaftsschulen besteht ohnehin größere Flexibilität. Es soll insgesamt sichergestellt sein, dass am Ende des Schuljahres ohne Zeitdruck eine valide und aussagekräftige Zeugnisnote gebildet werden kann.
FOSBOS und Q11/12 an Gymnasien: Hier zählen die Leistungen in aller Regel bereits zur Abschlussnote, zudem ist das Schuljahr im Halbjahresrhythmus intensiver getaktet. Daher können die Schulen abiturrelevante Klausuren aus dem ersten in das zweite Halbjahr verschieben und den Zeugnistermin für das erste Halbjahr entsprechend verlegen.
Wiederholen einer Jahrgangsstufe: Die Wiederholung der Schuljahre 2019/20 und 2020/21 wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet. Die Verbändeanhörung zur entsprechenden Änderung der Bayerischen Schulordnung läuft gerade.
Förderschulen, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten, orientieren sich entsprechend an deren Vorgaben.
Auch andere Bereiche hat der Minister im Blick. Schon vor Schuljahresbeginn wurde die Zahl der Proben in der Jahrgangsstufe 4 um 20% reduziert. Zudem wurden die Abiturprüfungen verschoben, um zeitlichen Druck herauszunehmen. Minister Piazolo: „Wir sind für alle denkbaren Szenarien für den weiteren Schuljahresverlauf vorbereitet und haben entsprechende Pläne griffbereit. Wir werden abhängig davon, wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht, auch die Termine für die Abschlussprüfungen der anderen Schularten anpassen und bei Bedarf auch bei Leistungsnachweisen schulartbezogen flexibel nachjustieren.
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