Mantelverordnung passiert Bundesrat
- Ausgleich zwischen bestmöglicher Beseitigung und Ressourcenschutz weiter gewährleistet
- Bayern forcierte Länderöffnungsklausel von Anfang an
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat der sogenannten Mantelverordnung zugestimmt. Mit dieser Verordnung wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die bestmögliche Verwertung oder Beseitigung mineralischer Abfälle geschaffen, der gleichzeitig den Ressourcenschutz gewährleistet. In Bayern existiert bereits ein Regelwerk, das die Interessen des Umweltschutzes und der Baupraxis sinnvoll ausgleicht. Daher hat sich der Freistaat stets für eine Länderöffnungsklausel in der von der Mantelverordnung mitumfassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingesetzt. Mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat ist klar: Bayern kann seine Regelungen beibehalten.
„Es ist dem großen persönlichen Einsatz unseres Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder zu verdanken, dass die Bundesregierung eine Länderöffnungsklausel in die Mantelverordnung aufgenommen hat“, hebt Bauministerin Kerstin Schreyer hervor. „Unsere bisherige Regelung in Bayern hat sich bewährt und berücksichtigt alle Interessen. Ich freue mich sehr, dass wir sie mit der überarbeiteten Fassung der Mantelverordnung so beibehalten können. Damit wird auch der knappe Deponieraum geschont.“
Gemeinsam mit Umweltminister Thorsten Glauber hatte sich Schreyer von Anfang an für Änderungen an der Mantelverordnung ausgesprochen. anlässlich der Bauministerkonferenz am 24. und 25. September 2020 hatten sich auf Initiative Schreyers insgesamt neun Bauministerinnen und Bauminister der Länder in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, die vorgebrachten Bedenken der Bau-, Baustoff-, Entsorgungs- und Recyclingindustrie hinsichtlich der Einführung strengerer Regeln im weiteren Verordnungsverfahren zu berücksichtigen.
Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Entsorgungssicherheit und Umweltschutz gehen in Bayern Hand in Hand. Jetzt steht fest: Bayern kann an seinem bewährten und ausbalancierten System für die Verfüllung von Gruben und Brüchen festhalten. Klar ist: Bei der Verfüllung von Gruben und Brüchen darf es keine nachteiligen Auswirkungen auf Boden und Gewässer geben. Dafür hat Bayern einen ‚Verfüll-Leitfaden‘ entwickelt und fortgeschrieben. Die Anwendung dieses Leitfadens sorgt für ein hohes Umweltschutz-Niveau und gewährleistet gleichzeitig die Entsorgungssicherheit für geeignete mineralische Abfälle. So vermeiden wir Engpässe bei der Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt und halten gleichzeitig hohe Umweltschutzstandards ein.“
Die Mantelverordnung sieht die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung, die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie die Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung vor. Ohne die Länderöffnungsklausel hätte in Bayern die bewährte Praxis, bestimmte mineralische Stoffe unter strengen Voraussetzungen im Weg der Verfüllung von ausgebeuteten Gruben, Brüchen und Tagebauen zu verwerten, eingestellt werden müssen. Diese Gruben entstehen in der Regel durch den Abbau von Baustoffen, wie zum Beispiel Sand oder Kies, die sonst nicht geschlossen werden könnten und als Wunde in der Landschaft verbleiben müssten.
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