Mehr Förderung von Biodiversitäts-Maßnahmen
München – Hecken, Feldgehölze oder Wasserstellen bieten Insekten und kleinen Tieren Unterschlupf und Lebensraum. Sie fördern die Biodiversität. Wer solche Struktur- und Landschaftselemente anlegt kann ab sofort – auch außerhalb von Flurneuordnungen – gefördert werden. Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber teilte mit, dass das Förderspektrum unter dem Motto „FlurNatur“ entsprechend erweitert wurde. Ziel ist, für mehr Ressourcenschutz und biologische Vielfalt im ländlichen Raum zu sorgen. „Hecken und Feldgehölze leisten einen unverzichtbaren Beitrag für eine vielfältige Biodiversität. Sie haben zudem eine wichtige und prägende Funktion für das Landschaftsbild“, sagte die Ministerin.
Wo keine Flurneuordnung erforderlich ist, können Gemeinden nun rasch mit den erweiterten Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Die Antragstellung läuft über die Ämter für Ländliche Entwicklung.
Die Ländliche Entwicklung trägt seit Jahrzehnten zur Flurbereicherung und zum Aufbau von Biotopverbundsystemen bei. So wurden in Flurneuordnungen allein in den vergangenen 20 Jahren mehr als 10.000 Hektar natürliche Lebensräume neu geschaffen. Zudem unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung in der Initiative „boden:ständig“ engagierte Landwirte und Gemeinden beim Boden- und Gewässerschutz. Auch bei der Gemeindeentwicklung spielen Ressourcenschutz und biologische Vielfalt eine immer größere Rolle – von der Aufwertung kommunaler Flächen bis hin zu gemeinsamen Vermarktungsinitiativen für lokale Streuobstprodukte. In diesen Projektgebieten können die Gemeinden nun auch bei ihren Investitionen für mehr Gewässerschutz und Artenvielfalt finanziell unterstützt werden.
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