„Mehr Gestaltungsfreiheit bei kulturellen Veranstaltungen“: neues Rahmenkonzept
Kunstminister Bernd Sibler und Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellen weitreichende Lockerungen vor – individuelle Auslastung des Veranstaltungsortes möglich – Sicherheit für alle dank 3G-Prinzip
MÜNCHEN. „Veranstalterinnen und Veranstalter erhalten bei der Durchführung kultureller Angebote wieder wesentlich mehr Handlungs- und Gestaltungsfreiheit “, betont Kunstminister Bernd Sibler anlässlich der Veröffentlichung des neuen Rahmenkonzepts für kulturelle Veranstaltungen. Die Wahlfreiheit von Veranstalterinnen und Veranstaltern bzw. Betreiberinnen und Betreibern kultureller Einrichtungen hinsichtlich der Auslastung des Veranstaltungsortes ist „eine essenzielle Errungenschaft dieses Rahmenkonzepts“, so der Minister. Kulturelle Einrichtungen können nun selbst entscheiden, ob ihre Gäste mit Abstand von 1,5 Meter platziert werden – dann ohne Maskenpflicht für die Besucher – oder ob auf Mindestabstände verzichtet wird – dann jedoch mit Maskenpflicht für die Besucher. „Wir geben damit ein großes Stück Entscheidungshoheit wieder zurück an die Veranstaltungsexpertinnen und -experten vor Ort. Sie wissen am besten, wie sie ihre Veranstaltungen zum Erfolg führen. Damit kommen wir der Normalität wieder deutlich näher, was mich sehr freut.“ Durch die Etablierung der 3G-Prinzips werden die Besucherinnen und Besucher bei kulturellen Veranstaltungen auch weiterhin effektiv geschützt.
Gesundheitsminister Klaus Holetschek ergänzt: „Inzwischen sind rund 64 Prozent der Menschen in Bayern mindestens einmal geimpft. Deswegen ist es an der Zeit, die Schutzmaßnahmen an die Situation anzupassen. Mehr Impfungen bedeuten auch mehr Freiheiten. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass davon auch die Kultur als wichtiger Stützpfeiler des gesellschaftlichen Lebens profitiert.“
Für kulturelle Veranstaltungen gelten nunmehr folgende Regelungen:
- 3G-Grundsatz:
- Die Sicherheit von Besucherinnen und Besuchern bei kulturellen Veranstaltungen wird auch hier durch die 3G-Regelung gewährleistet.
- Wird in einem Landkreis/einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten, dürfen zur Veranstaltung in geschlossenen Räumen nur noch Personen zugelassen werden, die geimpft, genesen oder getestet sind.
- Für „Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen“ gilt das 3G-Prinzip inzidenzunabhängig sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.
- Auslastung des Veranstaltungsortes:
- Veranstalterinnen/Veranstalter bzw. Betreiberinnen/Betreiber kultureller Einrichtungen können nun selbst entscheiden, ob die Gäste mit Abstand von 1,5 m platziert werden – dann ohne Maskenpflicht für die Besucher – oder ob auf Mindestabstände wird – dann jedoch mit Maskenpflicht für die Besucher.
- Dieses Wahlrecht ist auch wichtig, um eine etwaige Anspruchsberechtigung für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen (Wirtschaftlichkeitshilfe bei coronabedingten Kapazitätsbeschränkungen) grundsätzlich aufrechtzuerhalten.
- Mindestabstände und Maskenpflicht:
- Anstelle der bisher geltenden FFP2-Maskenpflicht reicht das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske aus.
- Für Mitwirkende entfällt die Maskenpflicht, sofern dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar wäre.
- Zudem kann aus künstlerischen Erwägungen auch auf den Mindestabstand bei den Mitwirkenden verzichtet werden.
- Unter freiem Himmel gibt es künftig – bis auf die Eingangs- und Begegnungsbereiche von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen – grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr.
- Die Kontaktdatenerfassung der Besucher gilt weiterhin, allerdings entfällt die sitzplatzbezogene Erfassung. Im neuen Rahmenkonzept wurde klargestellt, dass dabei die Kontaktdaten des Kartenkäufers ausreichen.
„Lassen Sie sich impfen!“
Kunstminister Bernd Sibler ruft noch einmal Kunst- und Kulturliebhaberinnen und -liebhaber auf, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen: „Eine möglichst hohe Impfquote ist der Schlüssel im Kampf gegen das Virus. Nur wenn sich eine möglichst große Zahl an Menschen impfen lässt, werden wir zur Normalität – auch im Hinblick auf das kulturelle Leben in Bayern – zurückkehren können. Nutzen Sie daher die zahlreichen und leicht zugänglichen Impfangebote im Freistaat. Damit übernehmen Sie Verantwortung nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Mitmenschen und die Beschäftigten in den kulturellen Einrichtungen.“
Das neue Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen finden Sie unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-642/
Dr. Bianca Preis, Stellv. Pressesprecherin, 089 2186 2862
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