Mehr Tierwohl in Bayerns Ställen – Agrarministerin Michaela Kaniber startet neues bayerisches Förderprogramm
Falkenberg, Lkr. Landshut – Beim von der Gesellschaft zunehmend eingeforderten Tierwohl geht Bayern einen wichtigen Schritt voran und setzt Maßstäbe: Mit dem neuen Bayerischen Programm Tierwohl („BayProTier“) fördert der Freistaat gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten. „Uns allen liegt das Tierwohl am Herzen – aber wir lassen die Betriebe mit den steigenden Erwartungen nicht allein. Wir sorgen dafür, dass die Tierhalter das auch praktisch umsetzen können. Auf den Bund warten wir hier nicht mehr. In der ersten Runde unterstützen wir zunächst die Halter von Zuchtsauen und die Ferkelaufzuchtbetriebe. Unser Ziel ist es, den Tieren mehr Platz, mit Stroh eingestreute Liegeflächen und mehr Außenklimareize beziehungsweise Auslauf ins Freie zu bieten. In den kommenden Jahren wollen wir das Förderprogramm auf weitere Nutztierarten ausweiten“, sagte Agrarministerin Michaela Kaniber am Donnerstag zum Antragsstart auf einem Biobetrieb in Falkenberg bei Vilsbiburg. Das Programm selbst startet im Juli. Seit gestern können die Betriebe ihre Anträge stellen, die Frist endet am 30. Juni. Die teilnehmenden Betriebe verpflichten sich zunächst für ein Jahr, die Vorgaben des Programms einzuhalten.
Die tierhaltenden Betriebe stehen durch fortwährende Rechtsverschärfungen und die gesellschaftlichen Erwartungen an das Tierwohl erheblich unter Druck. Dabei sehen sie sich mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert. „Wer Tierwohl fordert, muss die Betriebe auch unterstützen. Das gilt für die Verbraucherinnen und Verbraucher, für die gesamte Gesellschaft und damit auch für den Staat. Uns war und ist es wichtig, unseren Tierhalterinnen und Tierhaltern schnell ein deutliches Signal zu schicken, dass wir in Bayern ganz klar hinter ihnen stehen. Viele sind verunsichert vom Kurs im Bund und warten mit Investitionen ab. Wir zeigen ihnen Wege auf, wie sie den Umbau zu mehr Tierwohl und den höheren Aufwand in der Haltung schaffen können. Wir stehen ihnen dabei auch finanziell zur Seite. Deswegen warten wir nicht weiter auf Entscheidungen der neuen Bundesregierung. Diese ist immer noch im reinen Ankündigungsmodus und scheint die Vorschläge der Borchert-Kommission zu ignorieren. Darum handeln wir und starten jetzt mit unserem eigenen Bayerischen Tierwohlprogramm“, so Kaniber.
Bayerns Landwirtschaftsministerin hatte im Mai 2021 in ihrer Regierungserklärung das neue Programm BayProTier angekündigt, das rein aus bayerischen Landesmitteln finanziert wird. Neben einer attraktiven Investitionsförderung für Tierwohlställe in der Zuchtsauenhaltung bietet der Freistaat diesen Betrieben mit dem neuen Programm nun mit einer jährlichen tierbezogenen Prämie auch einen Ausgleich für die laufenden Ausgaben wie Einstreu und Arbeit für mehr Tierwohl an. „Dadurch kommt das Geld genau dort an, wo die Kosten für mehr Tierwohl entstehen – nämlich in den Betrieben. Denn wenn wir mehr Tierwohlleistungen einfordern, dann müssen wir das finanziell unterstützen. Hier sind alle Teile unserer Gesellschaft gleichermaßen gefordert. Wir brauchen alle in der Wertschöpfungskette, den Erzeuger, die Verarbeiter, den Handel, die Verbraucher und die Politik. Für falsch halte ich den Ansatz im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, diese Frage dem Markt zu überlasen. Das hat bisher schon nicht funktioniert. Wir warten nicht zu, wir handeln“, so Kaniber.
Das neue Programm BayProTier ist zweistufig und modular aufgebaut. Zuchtsauenhalterinnen und -halter können zwischen einer niederschwelligeren Komfortstufe für den Einstieg in mehr Tierwohl und einer ambitionierteren Premiumstufe wählen. Die Komfortstufe bietet mehr Platz, eingestreute Liegeflächen oder Komfortliegeflächen. Bei der Premiumstufe müssen deutlich höhere Standards umgesetzt werden, zum Beispiel müssen noch mehr Platz, eingestreute Liegeflächen und Außenklimareize beziehungsweise Auslauf angeboten werden. Bei beiden Stufen stehen jeweils vier frei wählbare und kombinierbare Module für den Deck-, Warte-, und Abferkelstall und die Ferkelaufzucht zur Auswahl. Auch eine Kombination unterschiedlicher Module zwischen den zwei Stufen ist möglich. Dieser modulartige Aufbau des Programms ermöglicht einen schrittweisen Umstieg hin zu mehr Tierwohl, ohne sofort alle Stallungen für Zuchtsauen umbauen zu müssen. Das Programm BayProTier bietet Betrieben, die ihre Zukunft in der Nutztierhaltung sehen, eine Perspektive und einen starken Anreiz, sukzessive und vor allem vor dem Ende der gesetzlichen Übergangsfristen, auf mehr Tierwohl umzusteigen. „Mit der im Programm vorgesehenen Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl an Tieren sorgen wir dafür, dass die Förderung vor allem kleineren und mittleren Betrieben zugutekommt“, so die Landwirtschaftsministerin.
Jeder Betrieb, der die Voraussetzungen erfüllt, kann das neue Förderprogramm in Anspruch nehmen. Konventionelle Betriebe müssen am Programm Geprüfte Qualität Bayern (GQB) oder am Qualitätssicherungssystem „QS-Prüfsystem“ für Lebensmittelsicherheit teilnehmen. Biologisch wirtschaftende Betriebe müssen im Besitz des bayerischen Bio-Siegels sein. Betriebe, die die entsprechende Zertifizierung noch nicht vorweisen können, sollten sich umgehend darum bemühen. Zum Start des Förderzeitraums am 1. Juli 2022 ist eine Anmeldung zum jeweiligen Programm ausreichend.
Die notwendigen Unterlagen zum Förderprogramm und weitere Informationen über Vorgaben und Prämienhöhen sind über den Förderwegweiser des Landwirtschaftsministeriums unter https://www.stmelf.bayern.de/bayprotier abrufbar. Für weitere Fragen stehen die Beraterinnen und Berater am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
Wesentlichen Vorgaben und Prämienhöhen sind der anliegenden Maßnahmenübersicht zu entnehmen:
Die Förderung ist auf 500 Euro pro Großvieheinheit (GV), auf maximal 300 Zuchtsauen und 7.500 Absatzferkel begrenzt. Für die Berechnung werden für Zuchtsauen 0,3 GV und für Absatzferkel 0,02 GV angenommen. Die Bagatellgrenze liegt bei 250 Euro, unter der keine Auszahlung der Zuwendung erfolgt.
Die Berechnung der Prämienhöhe kann in dem anliegenden Berechnungsbeispiel eingesehen werden.
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