Ministerin Trautner: „Home-Office ist gelebter Infektionsschutz. Es gilt daher, auch die Arbeitgeber zu erreichen, die hinsichtlich Home-Office bislang zögerlich sind“ – Arbeitsschutz
Am Mittwoch ist die bis zum 15. März 2021 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) des Bundes in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist ein noch besserer Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber unter anderem dazu, Home-Office anzubieten, wo immer es möglich ist.
Dazu Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Home-Office ist gelebter Infektionsschutz. Darin sind sich auch die bayerischen Arbeitgeber und die Gewerkschaften einig. Es freut mich, dass zahlreiche bayerische Unternehmen hier vorbildlich agieren und Home-Office in großem Umfang ermöglichen und die Beschäftigen das auch nutzen. Angesichts der nach wie vor zu hohen Corona-Infektionszahlen und der Bedrohung durch die Mutation müssen wir hier alle zusammenhalten. Es gilt daher, auch die Arbeitgeber zu erreichen, die hinsichtlich Home-Office bislang zögerlich sind. Ich begrüße daher, dass Home-Office nun, wo immer möglich, verpflichtend anzubieten ist. Wie mir die zahlreichen Eingaben von Beschäftigten an mein Haus zeigen, besteht da noch Luft nach oben.“
Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.: „Wir stehen zur weitreichenden Nutzung von Home-Office/Mobilem Arbeiten zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Daher hat die vbw ihren Appell, Home-Office noch stärker zu nutzen, nochmals erneuert. Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und nutzen Home-Office, wo es möglich ist. Festzuhalten bleibt auch, dass aus den Betrieben mit etwas über 6 Prozent nur ein geringer Eintrag zum Corona-Pandemiegeschehen erfolgt. Wir begrüßen, dass für die Unternehmen weitere hinderliche Auflagen nicht weiterverfolgt wurden und gut handhabbare Regelungen gefunden wurden. Auch eine aktuelle Umfrage der vbw zeigt, dass die Betriebe Home-Office umfassend umsetzen: Branchenübergreifend wird in 64 Prozent der Betriebe, die Home-Office-fähige Arbeitsplätze haben, Home-Office auch durchgeführt. Dabei arbeiten rund 72 Prozent der Beschäftigten, bei denen Home-Office möglich ist, tatsächlich von zu Hause aus. Die Zahlen liegen damit ungefähr genauso hoch wie am Ende des ersten Lockdowns.“
Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten hinsichtlich eines Home-Office-Angebots kommen, sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Bezirksregierungen Ansprechpartner und Anlaufstelle für entsprechende Problemanzeigen. Ob ein Angebot auf Home-Office gemacht werden kann, entscheidet allerdings zunächst der Arbeitgeber, der auch das unternehmerische Risiko trägt. Bei der Corona-ArbSchV handelt es sich um eine pandemiebedingte, befristete Arbeitsschutzregelung, die den Beschäftigten keinen individuell einklagbaren Anspruch einräumt.
Ministerin Trautner: „Ich appelliere deshalb nochmals dringend an die Arbeitgeber, aber auch an die Beschäftigten: Nutzen Sie Home-Office, wo immer es möglich ist!“
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