Ministerpräsident Horst Seehofer stellt sein neues Kabinett und Änderungen in den Geschäftsbereichen der Ministerien vor
Ministerpräsident Horst Seehofer hat heute mit Zustimmung des Bayerischen Landtags folgende Mitglieder seines neuen Kabinetts berufen:
• Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben: Christine Haderthauer
• Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen: Dr. Beate Merk
• Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr: Joachim Herrmann
Staatssekretär: Gerhard Eck
• Staatsminister der Justiz: Professor Dr. Winfried Bausback
• Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Dr. Ludwig Spaenle
Staatssekretär: Georg Eisenreich
Staatssekretär: Bernd Sibler
• Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Dr. Markus Söder
Staatssekretär: Johannes Hintersberger, MA
Staatssekretär: Albert Füracker
• Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie: Ilse Aigner
Staatssekretär: Franz Josef Pschierer
• Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz: Dr. Marcel Huber
• Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Helmut Brunner
• Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration: Emilia Müller
• Staatsministerin für Gesundheit und Pflege: Melanie Huml
Zur Stellvertreterin des Ministerpräsidenten wurde die Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Ilse Aigner bestimmt, zum weiteren Stellvertreter des Ministerpräsidenten der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Herrmann.
Die Änderungen der Geschäftsbereiche im neuen Bayerischen Kabinett:
1. Im Staatsministerium des Innern werden alle Zuständigkeiten für den Verkehr gebündelt, auch soweit sie bisher im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ressortierten (Schiene, Luft, Wasser, Seilbahnen). Darüber hinaus übernimmt das Ministerium die Zuständigkeit für den Sport (mit Ausnahme des Schulsports) aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig die Bezeichnung Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Es wird ein Schwerpunkt der kommenden Legislaturperiode sein, die Verkehrsinfrastruktur Bayerns weiter zu verbessern. Gemäß dem vom Volk erteilten Verfassungsauftrag, für gleiche Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu sorgen, gelingt dies am besten, wenn alle Zuständigkeiten des Verkehrswesens in einer Hand zusammengefasst werden. Die ergänzende Zuständigkeit des Kommunalministeriums auch für den Sport erleichtert den Sportstättenbau, der vielfältige kommunale Bezüge hat.
2. Die bisher vom Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wahrgenommene Federführung im Verbraucherschutz übernimmt das künftige Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Der rein rechtliche Verbraucherschutz, der sich vor allem auf das Zivilrecht bezieht, bleibt davon unberührt. Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig wieder die Bezeichnung Staatsministerium der Justiz.
3. Die bisherigen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Wissenschaft, Forschung und Kunst werden zu einem Geschäftsbereich zusammengelegt. Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig die Bezeichnung Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Die Zusammenlegung der beiden Häuser ermöglicht es, die gesamte Bildungspolitik Bayerns vom ersten Schultag bis zum Unidiplom aus einer Hand zu koordinieren: Ein Thema – ein Minister: Die Zusammenführung der Bildungspolitik in einer Hand wird beide Seiten stärken, die schulische und die akademische.
4. Das Staatsministerium der Finanzen übernimmt folgende Zuständigkeiten:
• Die digitale Erschließung ganz Bayerns über geeignete Technologien wie Breitband oder Funk (bisher Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie).
• Die Landesentwicklung (bisher Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie).
• Die Prüfung von Behördenverlagerungen aus den Großstädten in den eher ländlich geprägten Raum und Grundsatzfragen der Verwaltungsreform, auch soweit sie über die reine Verlagerung von Behörden hinausgehen (bisher Staatskanzlei).
• Die Koordination der Aktivitäten Bayerns zu den kommenden demographischen Herausforderungen – unbeschadet der jeweils ei-genen Zuständigkeit aller Ressorts in diesem Querschnittsthema. Der zuständige Staatsminister wird insoweit „Beauftragter für Demographie“.
Das Ministerium soll sich den Grundsatzfragen der digitalen Verwaltung, der Aufgaben des staatlichen CIO (Chief Information Officer) und der Steuerung erweiterten eGovernments einschließlich des Auftrags zur Bündelung der staatlichen Rechenzentren verstärkt widmen. Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig die Bezeichnung Staatsministerium der Finanzen, für Landes-entwicklung und Heimat. Im Rahmen seiner gewachsenen Aufgaben ist beabsichtigt, für das Staatsministerium einen zweiten Amtssitz in Nürnberg einzurichten.
Die demographische Entwicklung und eine zunehmende Verstädterung bedeuten vor allem für die ländlichen Gebiete Bayerns eine große Herausforderung. Die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern ist künftig klarer Verfassungsauftrag, nachdem das Bayerische Volk am 15. September eine entsprechende Verfassungsänderung angenommen hat. Der Zuschnitt des erweiterten Ministeriums soll deutlich machen, dass sich die Staatsregierung dieser Herausforderungen annimmt und durch Bündelung aller nötigen Materien in einem Haus sicherstellen will, dass Bayern auch zukünftig in allen seinen Landesteilen lebenswert und attraktiv bleibt. Die verstärkte Aufmerksamkeit für die Digitalisierung des Landes und der Verwaltung des Staates ist eine wichtige Zukunftsaufgabe, die forciert werden soll.
5. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie übernimmt folgende Zuständigkeiten:
• Alle Zuständigkeiten für den Bereich Energie (ausgenommen Kern-energie, Strahlenschutz, Stilllegung kerntechnischer Anlagen) sowie der Energiewende, auch soweit sie bisher im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit oder im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ressortierten.
• Den Bereich Medien samt Medien- und Filmförderung, wobei hier auch kulturelle Belange besonders zu würdigen sind. Die Zuständigkeit für den Rundfunk (einschließlich der Rundfunkgesetzgebung und -gremien) verbleibt in der Staatskanzlei.
• Im Staatsministerium wird die Förderung der angewandten, wirtschaftsnahen und institutionellen Forschung auf dem Feld von Wirtschaft, Technologie und Fortschritt zusammengeführt, auch soweit sie bisher im Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ressortierte.
Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig die Bezeichnung Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie.
Das Staatsministerium bündelt die Zukunftsherausforderungen, um die ökonomische Basis des Landes und damit den wirtschaftlichen Wohlstand Bayerns zu sichern. Dabei steht die Standortentwicklung im Vordergrund, um Bayern als potenten Wirtschaftsstandort zu fördern und so die Basis zu halten, auf der sich Bayerns glänzende Entwicklung in der Vergangenheit erst gründen und festigen konnte. Zu seinen Aufgaben zählt vor allem die neue Zuständigkeit für Energie und Energiewende. Als bisher stark von Kernenergie abhängiges Binnenland wird Bayern ohne verlässliche Energieversorgung als Standort in Frage gestellt sein. Energieautark zu bleiben oder die nötigen Energieimporte zu sichern ist vordringliche Zukunftsfrage. Von der Energieerzeugung über die Energieleitung bis hin zur Energieeinsparung werden daher alle nötigen Kompetenzen zusammengefasst. Lediglich die Kernenergie als auslaufende Energieform verbleibt im Umweltministerium. Die Überführung weiterer Teile der Forschungsförderung soll diese gezielt unter den Standortgedanken stellen. Die Übertragung der Medienförderung in das Wirtschaftsministerium gibt zugleich die Möglichkeit kulturell ausgerichteter Förderung, um den Standort Bayern auch in seiner Identität und in seinem kulturellen Reichtum darstellen zu können. Dazu gehört auch maßgeblicher Einfluss bei den entsprechenden Staatsbeteiligungen wie dem FilmFernsehFonds oder der Münchner Filmwochen GmbH.
6. Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übernimmt aus dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Federführung für den Verbraucherschutz (vgl. Ziff. 2). Es behält die Zuständigkeit für das Veterinärwesen, die Lebensmittelsicherheit und den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Es übernimmt ferner diejenigen Zuständigkeiten des bisherigen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, die sich auf Fragen des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes beziehen. Der Bereich Humangesundheit wechselt in das neue Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (vgl. Ziff. 9). Das Staatsministerium führt entsprechend seinem neuen Aufgabenzuschnitt künftig die Bezeichnung Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Verbraucherschutzpolitik ist – hinsichtlich des auf der Ebene des Landes vor allem relevanten Vollzugs dieser Thematik – wesentlich der Schutz vor Gefahren in unseren Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Alltagssituationen. Daran orientiert sich künftig auch die Geschäftsverteilung. Dabei ist es das Ziel, die Materien des Verbraucherschutzes möglichst in einer Hand zusammenzuführen (mit Ausnahme des im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch normierten rechtlichen Verbraucherschutzes). Daher verbleiben Veterinärmedizin und gesundheitlicher Verbraucherschutz im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und wechseln nicht in das neue Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Dass die Kernenergie beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verbleibt hat mehrere Gründe: Erstens handelt es sich um eine auslaufende Energieform, deren Abwicklung sinnvollerweise vorrangig unter umweltpolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Zweitens fällt darunter zugleich der Strahlenschutz, also ein Bereich, der enge Synergien zum Verbraucherschutz aufweist und damit dieses Themenfeld abrundet.
7. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt die Zuständigkeit für die Bioenergie (nachwachsende Rohstoffe) an das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ab. Es bleibt im Übrigen unverändert.
8. Das bisherige Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen übernimmt vom bisherigen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ergänzend die Zuständigkeit für die Jugendarbeit und den erzieherischen Jugendschutz. Es führt künftig die Bezeichnung Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Das Staatsministerium bündelt weiterhin alle Fragen zur Generationengerechtigkeit: die Familienpolitik, die Kindergärten, die Kinder- und Jugendhilfe, den Jugendschutz, alle Fragen für die Elterngeneration in Brot und Arbeit vom Tarif- und Lohnwesen über die Arbeitsförderung bis hin zur Gleichstellung, und schließlich die Seniorenpolitik für die ständig wachsende Zahl älterer Menschen in Bayern. Die ergänzende Zuständigkeit für die Jugendarbeit und den erzieherischen Jugendschutzes führt auch in diesem Bereich zusammengehörige Zuständigkeiten zusammen. Durch entsprechende Benennung des Ministeriums wird deutlich gemacht, dass das Haus federführend auch für die drängenden gesellschaftspolitischen Aufgaben der Integration zuständig ist.
9. Neu gebildet wird das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Es wird die Zuständigkeit für das gesamte Gesundheitswesen (betreffend Humangesundheit) einschließlich der gesetzlichen Krankenversicherung wahrnehmen, die bisher im Staatministerium für Umwelt und Gesundheit ressortierte. Dazu gehört auch die Zuständigkeit für das Krankenhaus- und das Arzneimittelwesen. Es übernimmt ferner aus dem Bereich des bisherigen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen den Bereich der Pflege einschließlich der sozialen Pflegeversicherung und zugehöriger Gebiete, etwa das Hospizwesen, die Familienpflege und die Stärkung pflegender Angehöriger.
Gesundheit hat einen kaum zu unterschätzenden Stellenwert. Daher setzt auch die Geschäftsverteilung hier einen eigenständigen Schwerpunkt. Dabei müssen Kranken- und die Pflegeversicherung – SGB V und SGB XI – stets gemeinsam gedacht werden. Deshalb wird das neue Haus auch die Zuständigkeiten für die Gesundheit und die Zuständigkeit für die Pflege wie-der in einer Hand zusammenfassen. Das neue Haus gibt damit die Möglichkeit, im Interesse der Patientinnen und Patienten Lösungen aus einem Guss zu erarbeiten.
Wie bisher wird die Leitung der Staatskanzlei einem Staatsminister als Sonderaufgabe übertragen. Demselben Staatsminister wird – ebenfalls als Sonderaufgabe – die Zuständigkeit für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben zugewiesen. Dazu zählen insbesondere die Deregulierung und Entbürokratisierung sowie die Pflege der allgemeinen „Marke Bayern“.
Die Europaangelegenheiten und die Pflege der Beziehungen Bayerns nach außen werden einem weiteren Staatsminister in der Staatskanzlei als Sonderaufgabe übertragen.
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