Ministerratsbericht vom 25.03.2014
1. Einführung von Volksbefragungen in Bayern / Innen- und Verfassungsminister Herrmann: „Bayern soll erstes Land in Deutschland mit Volksbefragung werden / Neues Instrument lebendiger Demokratie“ / Zusätzliche Legitimation von Großprojekten / Ministerrat beschließt Gesetzentwurf
1. Einführung von Volksbefragungen in Bayern / Innen- und Verfassungsminister Herrmann: „Bayern soll erstes Land in Deutschland mit Volksbefragung werden / Neues Instrument lebendiger Demokratie“ / Zusätzliche Legitimation von Großprojekten / Ministerrat beschließt Gesetzentwurf
Als „ein neues Instrument lebendiger Demokratie“ begrüßte Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann den heutigen Beschluss des Ministerrates zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Künftig soll es in Bayern Volksbefragungen zu Vorhaben von landesweiter Bedeutung geben. „Bayern ist damit das erste Land in Deutschland, in dem Volksbefragungen möglich sind. Mit plebiszitären Elementen, die zum Wesenskern unserer Bayerischen Verfassung gehören, haben wir hervorragende Erfahrungen gemacht. Staatsregierung und Landtag werden künftig in ihrer Entscheidungsfindung zu bedeutsamen Großprojekten durch das Volk nicht nur unterstützt – durch ein positives Votum erfahren solche Projekte auch zusätzliche Legitimation“, so Herrmann.
„Vorhaben von landesweiter Bedeutung, die zukünftig zum Gegenstand von Volksbefragungen gemacht werden können, sind insbesondere Vorhaben zur Herstellung und Sicherung einer für Bayern insgesamt relevanten Verkehrsinfrastruktur, etwa der Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München“, erläuterte der Innenminister. Volksbefragungen sollen nur gemeinsam von Landtag und Staatsregierung initiiert und beschlossen werden können. Sie bleiben rechtlich unverbindlich. Herrmann: „Dies schließt einen unzulässigen Eingriff in die jeweilige Kompetenz des anderen Verfassungsorgans von vornherein aus.“
Ausdrücklich ausgenommen von Volksbefragungen bleibt die Gesetzgebung. Der Innenminister: „Für Volksbefragungen besteht hier auch kein Bedürfnis, weil das Volk über Gesetze im Wege von Volksbegehren und Volksentscheiden sogar mit rechtlich verbindlicher Wirkung entscheiden kann.“
Volksbefragungen sollen weitestgehend nach den Regeln eines Volksentscheids, unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze, durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de.
2. Vorbereitung des G8-Gipfels 2015 auf Schloss Elmau / Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer: „Bayern wird sich beim G8-Gipfel 2015 als perfekter Gastgeber präsentieren / Vorbereitungen laufen bereits auf Hochtouren / Enge Zusammenarbeit und Einbindung mit den Kommunen vor Ort“
Der Ministerrat hat sich heute mit den Vorbereitungen des G8-Gipfels auf Schloss Elmau am 4./5. Juni 2015 befasst. „Der G8-Gipfel bietet Bayern die Möglichkeit, sich als modernes, weltoffenes Land mit hoher Zukunftskraft und Lebensqualität zu präsentieren“, so Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer. „Wir werden perfekte Gastgeber für diese Großveranstaltung von Weltformat sein.“
Die Durchführung des G8-Gipfels erfordert umfassende Vorbereitungsmaßnahmen, die ungeachtet der derzeitigen politischen Lage jetzt beginnen müssen. So werden neben den Staats- und Regierungschefs inklusive ihrer Mitarbeiter ca. 4.000 Journalisten aus der ganzen Welt erwartet. Die Staatskanzleiministerin: „Der Gipfel stellt zunächst unsere Polizei- und Sicherheitsbehörden vor eine große Herausforderung. Innenminister Joachim Herrmann wird entsprechende Konzepte erarbeiten, um auch bei diesem Großereignis Sicherheit auf höchstem bayerischem Niveau zu bieten. Ebenso bedarf es verschiedener Vorbereitungsmaßnahmen im Bereich des Verkehrs für einen reibungslosen Ablauf des G8-Gipfels.“
Neben dem Innenministerium sind aber auch weitere Ministerien mit der Vorbereitung des G8-Gipfels befasst. So ist etwa das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie betroffen, soweit es um die Unterbringung der G8-Gäste oder die Sicherstellung der Stromversorgung geht. Die Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden mit den Belangen des Umweltschutzes und der Landwirtschaft befasst sein. Hinsichtlich der finanziellen Fragen ist schließlich das Finanzministerium gefordert.
Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer betonte, dass bei der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort bestmöglich eingebunden werden: „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen vor Ort und die Information der Bürgerinnen und Bürger halte ich für die erfolgreiche Realisierung des G8-Gipfels 2015 für zentral. Daher werden wir in der Staatskanzlei einen Lenkungsausschuss unter Beteiligung der betroffenen Ministerien und eine Geschäftsstelle einrichten, die für die Information der Öffentlichkeit sorgt.“ Für die termingerechte Umsetzung aller Baumaßnahmen wird bei der Regierung von Oberbayern ein Projektmanager etabliert, der das staatliche Bauamt und die Behörden vor Ort unterstützt.
Am vergangen Wochenende hatte Innenminister Joachim Herrmann Schloss Elmau besucht und sich persönlich ein Bild von der Lage vor Ort gemacht. Anfang Mai möchte auch Ministerpräsident Horst Seehofer Elmau besuchen. Ebenso wird sich die Bundesregierung zeitnah in Elmau informieren.
3. Zwischenbericht des Bundes zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme / Sozialministerin Müller: „Neben positiven Ansätzen sieht Bayern noch weitergehenden Handlungsbedarf“
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat heute den Ministerrat über den Zwischenbericht des auf Bundesebene eingerichteten Staatssekretärsausschusses zur Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme informiert. Dieser zeigt einen Anstieg der Hartz-IV-Bezieher aus Rumänien und Bulgarien ab Oktober 2012 innerhalb eines Jahres um 50 Prozent sowie einen hohen Anstieg beim Kindergeldbezug. Die Bayerische Staatsregierung fordert bereits seit längerem nachdrücklich eine Lösung des Problems der Zuwanderung in die Sozialsysteme. Der Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses bestätigt jetzt den Handlungsbedarf, greift aber noch zu kurz: „Mit dem Bericht werden nun endlich die ersten Schritte in die richtige Richtung unternommen. Um aber Durchschlagskraft zu entfalten und tatsächliche Entlastungen für die betroffenen Kommunen zu erreichen, brauchen wir zusätzliche Änderungen im deutschen und im europäischen Recht“, betonte Müller.
Der Zwischenbericht sieht – wie von Bayern gefordert – eine befristete Wiedereinreisesperre und die Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche vor. Ein wichtiger Baustein ist auch, möglichem Kindergeldbetrug einen Riegel vorzuschieben, indem Kindergeldzahlungen an die Steueridentifikationsnummer geknüpft werden. Außerdem sollen die betroffenen Kommunen finanziell entlastet werden, insbesondere durch eine finanzielle Aufstockung des Programms „Soziale Stadt“ sowie die Nutzung des neuen EU-Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen.
Die bayerischen Vorschläge gehen aber noch deutlich weiter. „Was wir brauchen, sind Änderungen im europäischen Freizügigkeitsrecht, damit unsere bestehenden Leistungsausschlüsse europarechtlich wasserdicht abgesichert sind. Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet nicht freie Auswahl der Sozialsysteme. Darüber hinaus müssen wir auch deutsches Recht anpassen: So muss klargestellt werden, dass EU-Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben. Und auch im Bereich der Sozialhilfe ist insbesondere ein Ausschluss für die ersten drei Monate dringend erforderlich“, so die Ministerin abschließend.
4. Justizminister Prof. Dr. Bausback berichtet: München erhält eine der vier deutschen Lokalkammern des künftigen Einheitlichen Europäischen Patentgerichts / „Gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Bayern!“
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat den Ministerrat über die Entscheidung des Bundesjustizministers informiert, eine der vier deutschen Lokalkammern des Einheitlichen Patentgerichts in München anzusiedeln. Bausback: „Unsere Werbung für München und unsere Argumente haben im Bund Gehör gefunden. Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist dies eine sehr gute Nachricht. Bayern liegt im Bundesvergleich sowohl bei den europäischen als auch bei den nationalen Patentanmeldungen an der Spitze. Mit der Errichtung einer Lokalkammer in München wird den patentstarken bayerischen Unternehmen weiterhin eine ortsnahe Gerichtsbarkeit in Patentverletzungsverfahren zur Verfügung stehen.“
Bausback erläuterte, dass bei der aktuellen Standortentscheidung neben München Düsseldorf, Mannheim und Hamburg zum Zuge gekommen seien. Die erste Instanz des Einheitlichen Patentgerichts werde neben den Lokal- bzw. Regionalkammern in den Mitgliedstaaten aus einer Zentralkammer mit Hauptsitz in Paris und Nebenstellen in München und London bestehen. Die Lokalkammern würden in erster Linie für Patentverletzungen zuständig sein, so Bausback.
Bayerns Justizminister: „Insgesamt ist die bayerische Landeshauptstadt damit in Patentangelegenheiten nach wie vor exzellent aufgestellt: Als Sitz des Europäischen Patentamts, des Bundespatentgerichts, des Deutschen Patent- und Markenamts, der künftigen Nebenstelle der Zentralkammer und nunmehr auch einer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts kann München weiterhin mit Fug und Recht als „europäische Patenthauptstadt“ bezeichnet werden. Mit seiner konzentrierten Zuständigkeit für Patentstreitverfahren gehört das Landgericht München I zu den drei größten Patentstreitgerichten in Deutschland. Hinzu kommen wissenschaftliche Institute wie das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und eine Vielzahl von Patentanwälten, die hier ansässig sind. Diese – in ihrem Umfang einzigartige – patentrechtliche Kompetenz Münchens wird auch der europäischen Patentgerichtsbarkeit zu Gute kommen“, so der Minister.
5. Bayerns Gesundheitsministerin Huml fordert Nachbesserungen bei der GKV-Reform / „Bundesregierung muss rasch für Klarheit bei Regionaldaten sorgen“
Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml pocht auf Nachbesserungen bei der anstehenden Reform der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Ministerin begrüßte bei der heutigen Ministerratssitzung zwar das zügige Vorgehen der Bundesregierung, forderte aber eine klare Datenlage. Huml betonte: „Bisher hat der Bund die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Regelungen nicht näher beziffert. Durch die gute wirtschaftliche Lage in Bayern fließen hohe Beitragsgelder aus dem Freistaat ab. Das System ist so intransparent, dass wir derzeit nicht genau berechnen können, in welcher Höhe. Das muss sich dringend ändern.“
Huml verwies darauf, dass Union und SPD eine Erhebung der Regionalkennzeichen zur Verbesserung der Datengrundlage für die Versorgungsforschung und das Versorgungsmanagement vereinbart haben. Auch dieser Teil des Koalitionsvertrags müsse nun zügig umgesetzt werden. Huml fügte hinzu: „Nur so können die Finanzflüsse in der GKV und deren Auswirkungen auf Bayern künftig auf gesicherter Datenbasis bewertet werden. Bayern ist solidarisch. Es kann aber nicht sein, dass die Versorgung im Freistaat zu leiden hat – zu Lasten der Menschen hier.“
Bereits bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hatte sich Bayern für eine umfassende Reform der Krankenkassenfinanzen eingesetzt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der GKV-Finanzen sieht unter anderem vor, dass der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung zwar auf 14,6 Prozent festgesetzt wird, die Krankenkassen aber bei Bedarf von ihren Mitgliedern einen prozentualen Aufschlag erheben dürfen, der auch den bisher nur von den Arbeitnehmern zu tragenden Beitragsanteil ablöst.
„Die Krankenkassen erhalten ein Stück Beitragsautonomie zurück. Damit wird eine nachhaltige Forderung Bayerns umgesetzt“, sagte die Ministerin. Über die Höhe des Zuschlags können die Kassen selbst entscheiden. Die prozentuale Erhebung ist zudem unbürokratischer als der bisherige Zusatzbeitrag, wie ihn einige Kassen mit meist acht Euro monatlich in der Vergangenheit erhoben haben. Huml unterstrich: „Wir wollen einen Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten starten, einen Wettbewerb für eine gute Versorgung zu bezahlbaren Preisen. Ein nachhaltiger Wettbewerb braucht aber faire Bedingungen und mehr Transparenz für alle Beteiligten.“
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