Modernisierung der Körperschaftssteuer
MÜNCHEN Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger begrüßt die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Option für Personengesellschaften zur Körperschaftssteuer, fordert aber weitere Maßnahmen zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung.
„Mit der Option zur Körperschaftsteuer können Personengesellschaften wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Dies stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Personengesellschaften,“ sagt Aiwanger.
Neben einer praktikablen, möglichst bürokratiearmen Ausgestaltung der Optionsmöglichkeit hält der Staatsminister weitere Modernisierungsschritte für dringend erforderlich: „Auch für Personengesellschaften, die in der Einkommensteuer bleiben, brauchen wir strukturelle Verbesserungen. Dazu zählen insbesondere eine attraktivere Ausgestaltung und Entlastungen bei der Besteuerung von im Unternehmen einbehaltenen Gewinnen. Dies ist gerade in der heutigen Krisenzeit notwendig, um die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken.“
„Endlich müssen wir zudem die Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaften auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent senken. Deutschland steht mit einer Unternehmenssteuerlast von über 30 Prozent zwischenzeitlich an der Spitze der internationalen Steuerskala. Bei einer solchen Steuerbelastung werden Investitionen künftig woanders stattfinden. Gerade um uns nach der Krise schnellstmöglich zu erholen, brauchen wir aber ein deutliches Signal für den Standort Deutschland.“
Aiwanger erinnert darüber hinaus an den immer noch nicht vollständig abgeschafften Solidaritätszuschlag, der vor allem die Unternehmen belastet. „Es ist mir absolut unbegreiflich, weshalb der Solidaritätszuschlag immer noch erhoben wird. Die Beibehaltung für einen Teil der Steuerzahler ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst problematisch, sondern wirkt sich als Zusatzbelastung für Unternehmen zunehmend investitions- und wettbewerbsschädlich aus.“
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