Neue Arbeitszeitmodelle bei der Bayerischen Polizei
+++ Als eine „Riesenchance für innovative und passgenaue Schichtmodelle bei der Bayerischen Polizei“ hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Arbeit der von ihm im September 2014 eingesetzten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung neuer Arbeitszeitmodelle bezeichnet. „Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Schichtpläne bei Bayerischen Polizei optimieren und modernisieren“, betonte Herrmann. „Im Mittelpunkt steht der Gesundheitsschutz für unsere rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst und vor allem auch eine bessere Vereinbarkeit von Dienst und Privatleben.“ Dabei werde es keine Denkverbote geben, sicherte der Innenminister zu. Die Eckpfeiler seien lediglich, dass der regelmäßige Schichtdienst auf maximal zehn Stunden begrenzt wird sowie täglich mindestens elf Stunden und wöchentlich mindestens 24 Stunden Mindestruhezeit einzuhalten sind. Das entspräche auch der bayerischen Arbeitszeitverordnung und den zwingenden Arbeitsschutzvorgaben der EU. +++
In der Arbeitsgruppe sind Experten aus allen Landespolizeipräsidien, der Bereitschaftspolizei, dem Landeskriminalamt, allen Berufsvertretungen, des Hauptpersonalrats, der Geschäftsstelle Arbeitsschutz der Bayerischen Polizei sowie der Gleichstellungs- und Hauptschwerbehindertenvertretung vertreten. „Wir wollen, dass unsere Polizistinnen und Polizisten ihre Schichtmodelle selbst erarbeiten können“, machte Herrmann deutlich. Aktuell habe die Arbeitsgruppe die Erhebung der rechtlichen, dienstbetrieblichen und persönlichen Belange der Schichtdienstleistenden abgeschlossen. „Derzeit führen wir bayernweit bei allen Polizeipräsidien spezielle Workshops durch, um Anregungen, Ideen und Erfahrungen der Schichtkollegen aufzunehmen“, so Herrmann weiter. „Bereits Ende 2015 werden die ersten Polizeidienststellen die neuen Schichtmodelle auf Herz und Nieren testen können.“
Der bei der Bayerischen Polizei noch verbreitete starre Wechselschichtdienst mit 24 Stunden Dienst, aufgeteilt beispielsweise in die Schichtfolge ‚Mittagsdienst von 13:00 bis 19:00 Uhr‘, ‚Frühdienst von 07:00 bis 13:00 Uhr‘ und ‚Nachtdienst von 19:00 bis 07:00 Uhr‘, wird an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgeleistet. „Gerade die Kombination von langen Nachtdienstzeiten und der doppelte Dienstbeginn am zweiten Schichttag ist sehr belastend für die Gesundheit“, erklärte der Innenminister. „Gleichwohl versuchen wir die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Schichtkollegen bestmöglich in Einklang zu bringen, sei es in den Ballungsräumen mit vielen Pendlern oder bei unseren Dienststellen auf dem Land.“ Daher könne es auch nicht ein einziges Schichtmodell für die gesamte Bayerische Polizei geben. Herrmann: „Unsere Arbeitsgruppe arbeitet an den unterschiedlichsten Arbeitszeitmodellen, die passgenau für die einzelnen Dienststellen den sehr verschiedenen Anforderungen dienstbetrieblicher und persönlicher Art gerecht werden sollen.“
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