Neues Förderprogramm „Stadt und Land“
- Attraktiver Fördersatz
- Erweiterte Fördermöglichkeiten
- Laufzeit bis 31. Dezember 2023
Der Bund stellt mit dem neuen Förderprogramm „Stadt und Land“ in den nächsten drei Jahren insgesamt bis zu 657 Millionen Euro für den Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr in Deutschland zur Verfügung. Rund 95 Millionen Euro werden davon Projekten in Bayern zugutekommen. Mit dem neuen Programm können insbesondere bauliche Maßnahmen zum Lückenschluss von Radwegen, Fahrradabstellanlagen sowie Radverkehrskonzepte von Kommunen und Freistaat gefördert werden. Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer begrüßt das neue Programm: „Ich freue mich sehr, dass die Städte, Landkreise und Gemeinden mit den Finanzhilfen wichtige kommunale Infrastrukturmaßnahmen für den Radverkehr mit einem attraktiven Fördersatz voranbringen können. Ich hoffe sehr, dass die Kommunen diese Gelegenheit nutzen.“
Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer freut sich über das neue Förderprogramm: „Damit werden wir die Bedingungen für Radfahrende in der Stadt und auf dem Land deutlich verbessern. Wir stellen dafür so viele Mittel wie noch nie zur Verfügung. Das ist eine Riesenchance vor allem auch für die Gemeinden. Gemeinsam mit den Ländern werden wir dafür sorgen, dass das Geld schnell und unbürokratisch dort ankommt, wo es den größten Nutzen stiftet. Also dort, wo die Menschen unmittelbar etwas davon haben und schnell Verbesserungen spüren. Wir stecken den Rahmen und die Kommunen entscheiden mit den Ländern, welche Maßnahmen sich vor Ort am besten eignen. Das können zum Beispiel Radwegebrücken oder –unterführungen sein, Fahrradparkhäuser oder Fahrradzonen. Ziel ist eine möglichst flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur. Damit wollen wir ein echtes Angebot schaffen, dass noch mehr Menschen überzeugt, auf das Rad zu steigen“, so der Minister.
Besonders attraktiv am Förderprogramm, das bis zum 31. Dezember 2023 laufen wird, sind die hohen Fördersätze. So können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, danach mit rund 75 Prozent. Das Sonderprogramm erweitert die Fördertatbestände für den Radverkehr und umfasst neben dem Bau auch die erforderlichen Planungsleistungen. Förderungen sind beispielsweise möglich für
- den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur wie Radwege, Fahrradstraßen, Radwegbrücken oder -unterführungen,
- den Neu-, Um- und Ausbau von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie etwa getrennte Ampelphasen oder
- die Erstellung von Radverkehrskonzepten zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden baulichen Maßnahmen.
Neben Fahrradabstellanlagen an Haltestellen und Bahnhöfen sind auch Anlagen an wichtigen Zielen des Radverkehrs oder die Erneuerung bestehender Abstellanlagen förderfähig, sofern hiermit eine qualitative Verbesserung für die Radfahrerinnen und Radfahrer einhergeht. In solchen Fällen wird der Freistaat die Förderung des Bundes sogar auf 90 Prozent der förderfähigen Kosten aufstocken.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Sonderprogramm_Stadt_und_Land/Sonderprogramm_Stadt_und_Land_node.html
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