Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planfeststellungsverfahren für Stromtrassen
MÜNCHEN Um die Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungs- und Genehmigungsverfahren auch während der Covid-19-Pandemie sicherzustellen, sollen Präsenzveranstaltungen durch Online-Konsultationen und schriftliche Teilnahme ersetzt werden. Dies gilt auch für die Antragskonferenzen des Planfeststellungsverfahrens für die Trasse des SuedOstLinks, die die zuständige Bundesnetzagentur mit einem schriftlichen Verfahren ersetzen will. Bayerns Staatsminister für Wirtschaft, Energie und Landesentwicklung fordert die Bundesnetzagentur auf, Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen: „Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Antragskonferenzen, zu der sich Bürger und Vertreter der Bundesnetzagentur treffen, sind ein hohes Gut. Wir sollten die dadurch erreichbare größere Transparenz und höhere Akzeptanz nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.“ Konkret soll den Bürgern Gelegenheit gegeben werden, ihre Anliegen und Hinweise persönlich vorbringen und diskutieren zu können.
Grundlage der Anhörung in Online-Konferenzen ist das Plansicherstellungsgesetz, das die zügige und rechtssichere Planung von Stromleitungsprojekten auch während der Covid-19-Pandemie sichern soll. Staatsminister Aiwanger hatte bereits bei innerbayerischen Stromnetzausbauprojekten wie beispielsweise dem Ostbayernring veranlasst, dass auch Präsenztermine angeboten werden.
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