Online-Diskussion über strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Was könnten Eltern und Lehrkräfte dagegen tun? / Justizminister Eisenreich: „Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen“ / Kultusminister Prof. Dr. …
Posts, Chat-Nachrichten, Bilder und Videos: Auf den Smartphones von Kindern und Jugendlichen findet ein reger Austausch statt. Der Großteil der Inhalte ist harmlos. Doch Bayerns Staatsanwaltschaften werden immer häufiger mit strafbaren Inhalten konfrontiert. Was können Eltern und Lehrer zur Prävention beitragen? Darüber diskutierten Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo heute (18. Oktober) mit Eltern, Lehrkräften und Justizangehörigen. Moderiert wurde die Online-Debatte von BR-Moderator Tilmann Schöberl („Jetzt red i“).
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sagte: „Es geht um Hakenkreuze, Gewaltvideos, um kinderpornografische Bilder. 2019 wurden in Bayern 39 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Wir wollen Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen und deshalb auch Eltern und Lehrer noch stärker für das Thema sensibilisieren. Wir sind auf ihre Hilfe bei der Prävention angewiesen.“
Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo: „Jugendliche sind im Netz immer wieder mit Inhalten konfrontiert, die beleidigend oder verstörend sein können. Oft werden solche Inhalte über das Smartphone verbreitet – das kann in vielen Fällen sogar strafbar sein. Medienkompetenz ist deshalb ein entscheidender Baustein für die Bildung junger Menschen. Mit der Kampagne schärfen wir den Blick für problematische Inhalte im Netz und das Bewusstsein, dass die Werte, die wir täglich in der Schule leben, auch im digitalen Raum gelten.“
Das Justizministerium hat – gemeinsam mit dem Kultusministerium – bereits die Präventionskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ für Schülerinnen und Schüler entwickelt. Den Startschuss gab es im April in München. Inzwischen wird sie in Schulen und Gerichten in ganz Bayern vorgestellt. Im Mittelpunkt der Kampagne steht ein zweiminütiges Video, für das einer der bekanntesten deutschen Influencer gewonnen werden konnte. Minister Eisenreich: „Falco Punch hat mehr als zehn Millionen Follower bei TikTok. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“ Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann.
Flankiert wird das Video von einer Website (www.machdeinhandynichtzurwaffe.de). Seit neuestem gibt es auch für Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte eine Informationsbroschüre. Sie ist ab sofort kostenlos abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/.
Hintergrund:
Was ist strafbar?
Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.
Beispielsweise ist es strafbar,
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kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden.
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kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden.
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freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen.
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beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten.
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