Piazolo: "Faire und gute Abiturvorbereitung an Gymnasium und FOSBOS sichern"
Schuljahr 2020/21: weniger Leistungsnachweise auch in der Jahrgangsstufe 11 – flexible Regelungen für Schülerinnen und Schüler
MÜNCHEN. Die Abiturientinnen und Abiturienten an den bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen erhalten trotz Corona faire Rahmenbedingungen – dies gilt für den Abiturjahrgang 2021 wie auch für den Folgejahrgang 2022. Dazu Kultusminister Piazolo: „Die Abiturvorbereitung beginnt nicht erst im Abiturjahr. Schon in der 11. Klasse werden abiturrelevante Inhalte behandelt und abiturrelevante Leistungen erbracht. Wir sichern trotz Corona die hohe Qualität des bayerischen Abiturs und Fachabiturs. Wichtig ist mir aber auch, dass wir eine Ballung von Schulaufgaben und Klausuren in den Präsenzphasen vermeiden. Deswegen senken wir in diesem Jahr die Zahl der Schulaufgaben auch in der Jahrgangsstufe 11 am Gymnasium und an der Fachoberschule deutlich ab. Dies ist auch deswegen notwendig, weil die 11. Klassen sich derzeit noch vollständig im Distanzunterricht befinden.“
Folgende erweiterte Maßnahmen für den Abiturjahrgang 2022 stellte der Minister im Detail vor:
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In der Q11 des Gymnasiums sowie der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule ist in den Schulaufgabenfächern im ganzen Schuljahr nur noch eine Schulaufgabe zu schreiben – statt wie sonst zwei. Wenn diese Schulaufgabe bereits geschrieben wurde, ist im zweiten Halbjahr keine weitere Schulaufgabe mehr zu erbringen.
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Die im gesamten Schuljahr 2020/21 erbrachten Leistungen können als Ergebnis für das erste wie für das zweite Schulhalbjahr gewertet werden.
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Wo Schülerinnen und Schüler damit nicht einverstanden sind, greifen flexible Alternativlösungen – z. B. in Form einer Günstigerprüfung am Gymnasium, wo beide Kurshalbjahre in die Abiturnote eingebracht werden, oder in Form einer Ersatzprüfung an der FOS, wo nur das Kurshalbjahr 11/2 zur Abschlussnote zählt.
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Die Regelungen für die 11. Jahrgangsstufe der FOS gelten auch für die Vorklassen an FOSBOS, die für Q11 am Gymnasium entsprechend auch für Abendgymnasien und Kolleg.
Für den Abiturjahrgang 2021, der bereits seit 1. Februar meist im Wechselunterricht zurück an den Schulen ist, hatte der Kultusminister bereits vor einiger Zeit die Abiturtermine verschoben und die Zahl der Schulaufgaben im zweiten Halbjahr reduziert – Klausuren finden nur noch in den schriftlichen Abiturfächern statt. Für die 12. und 13. Klasse der FOSBOS wurden nun auch die Vorgaben für sog. „sonstigen Leistungsnachweise“ angepasst – hier sind coronabedingt in Ausnahmefällen auch z. B. zwei rein mündliche Leistungsnachweise pro Halbjahr ausreichend. „Trotz Corona wird es ein faires und qualitativ hochwertiges Abitur bzw. Fachabitur geben. Auch wenn sich die Strukturen an den beiden Schularten teils deutlich unterscheiden: Wir behandeln FOSBOS und Gymnasium gerecht und vergleichbar. Das ist mir ein ganz besonderes Anliegen!“
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