Präventionskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“
Gewaltvideos, Hakenkreuze und Kinderpornografie: Bayerns Staatsanwälte sind immer häufiger mit strafbaren Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. Justizminister Georg Eisenreich: „Schülerinnen und Schüler sind sich oft nicht bewusst, wie schnell sie eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen können und unterschätzen die Folgen. Deshalb hat das bayerische Justizministerium gemeinsam mit dem Kultusministerium bereits die Aufklärungskampagne ‚Mach dein Handy nicht zur Waffe‘ entwickelt, die wir bayernweit in Gerichten und Schulen vorstellen. Bei der Präventionsarbeit, Aufklärung und auch bei erzieherischen Maßnahmen sind wir auf die Hilfe von Eltern und Lehrkräften angewiesen.“
Justizminister Georg Eisenreich und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo laden deshalb für
Montag, den 18. Oktober 2021, um 14:00 Uhr,
im PresseClub München e. V.,
Marienplatz 22, 80331 München
zur Online-Diskussion ein. Moderiert wird die Diskussion zum Thema „Mach dein Handy nicht zur Waffe – was können Eltern und Lehrkräfte zur Prävention beitragen?“ von BR-Moderator Tilmann Schöberl („Jetzt red i“). Weitere Teilnehmer sind neben den beiden Staatsministern:
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Andrea Nüßlein, Vorsitzende des Landeselternverbandes Bayerischer Realschulen
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Egon Birner, Medienpädagoge und stellv. Schulleiter des Gymnasiums Feldmoching
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Melanie Marston, Jugendrichterin, Amtsgericht Nürnberg.
Der Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Dr. Ludwig Spaenle, sendet eine Video-Botschaft. Für Eltern und Lehrkräfte besteht die Möglichkeit, online aktiv an der Diskussion teilzunehmen. Zu Beginn der Online-Diskussion wird das zweiminütige Video „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ gezeigt, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich: „Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit mehr als zehn Millionen Followern bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“ Zudem wird eine neue Broschüre für Eltern und Lehrer vorgestellt. Darin werden die strafrechtlichen Risiken beim Umgang mit sozialen Medien aufgezeigt. Sie ist abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/.
Die Medien sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen.
Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de) anzumelden.
Hinweise für Teilnehmende vor Ort:
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Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
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Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
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Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Das Event wird auch als Live-Stream übertragen. Der Link ist abrufbar unter
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