Reaktion auf Referentenentwurf zur Einführung der Strompreisbremse
MÜNCHEN Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat sich verärgert über den heute erschienenen Referentenentwurf zur Einführung der Strompreisbremse gezeigt. Aiwanger: „Im Entwurf des Gesetzes zur Einführung der Strompreisbremse werden zwar wenigstens Anlagen bis 1 Megawatt ausgenommen, jedoch ist der Sicherheitszuschlag von 6 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) für Biomasse- und Biogasanlagen viel zu gering. Hier wäre mindestens ein Aufschlag von rund 10 ct/kWh notwendig, um die gestiegenen Kosten aufzufangen.“
Aiwanger verweist in diesem Zusammenhang auf die massiv angestiegenen Preise von Einsatzstoffen und die Kosten für die erhöhten Umweltanforderungen. Die Gestehungskosten liegen inzwischen 9 bis 10 ct/kWh höher als noch vor einem Jahr. „Anlagenbetreiber sind derzeit substanziell auf die höheren Erlöse angewiesen, um kostendeckend zu produzieren. Im Falle einer zu hohen Kappung droht ein Abschalten von Anlagen mit unabsehbaren Folgen vor allem für die zu versorgenden Nahwärmenetze. Wir können und dürfen uns dieses Risiko nicht leisten“, mahnt der Staatsminister.
Aiwanger: „Auch die Rückwirkung zum 1. September ist ein Vertrauensbruch für Anlagenbetreiber. Viele Biomasse- und Biogasanlagenbetreiber haben diese Einnahmen zur Deckung der gestiegenen Beschaffungskosten bereits verausgabt. Häufig sind diese Einnahmen von den Anlagenbetreibern auch für Umbauten der Anlage eingesetzt worden.“ Darüber hinaus sei eine Rückwirkung in der „Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vom 6. Oktober 2022 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise“ überhaupt nicht vorgesehen.
Mit dem Referentenentwurf sollen Erlöse rückwirkend vom 1. September 2022 zunächst befristet bis 30. Juni 2023 abgeschöpft werden. Mit einem Review durch die EU-Kommission kann die Abschöpfung auch noch verlängert werden, jedoch maximal bis zum 31. Dezember 2024.
In einem Schreiben an Bundesminister Robert Habeck fordert Aiwanger, Biomasse- und Biogasanlagen weitestgehend von der Gewinnabschöpfung auszunehmen. Aiwanger: „Es kann doch nicht sein, dass die Anlagenbetreiber, die steuerbare, nachhaltige und erneuerbare Energie gerade jetzt auch für den Winter erzeugen, eine rückwirkende Abschöpfung ihrer Erlöse erfahren. Es versteht kein Mensch, warum die Bundesregierung hier nicht ihren Spielraum ausnutzt und diese Anlagen, soweit EU-rechtlich möglich, von der Abschöpfung ausnimmt“, so der Minister.
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