Recycling von Baustoffen
- Mantelverordnung soll Wiederverwertung von Ersatzbaustoffen bundesweit regeln
- Bayern setzt sich für verständliche und praktisch umsetzbare Regelungen ein
- Unnötige Deponierung und Ressourcenverschwendung vermeiden
- Bewährte Länderregeln müssen weiter möglich bleiben
Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer und Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber setzen sich gemeinsam für verständliche und praktisch umsetzbare Regelungen beim Recycling mineralischer Baustoffe ein. Damit sprechen sich die beiden Minister in der sogenannten Mantelverordnung für einen angemessenen Ausgleich zwischen umweltfachlichen Gesichtspunkten und den Belangen der Bauwirtschaft aus. Die Mantelverordnung wird derzeit in Fachausschüssen des Bundesrates beraten.
Mit der Mantelverordnung sollen bundesweit einheitliche Vorgaben entstehen, die das Recycling mineralischer Baustoffe wie Bauschutt und Erdaushub rechtssicher regeln und damit eine unnötige Deponierung und Ressourcenverschwendung vermeiden. „Das funktioniert aber nur, wenn die Regelungen für den Anwender verständlich und praktisch umsetzbar sind“, betont Bauministerin Schreyer. „Momentan enthält die Verordnung noch zu strenge Anforderungen, die die tatsächlichen Begebenheiten auf den Baustellen nicht ausreichend im Blick haben.“ Schreyer hat deshalb im Rahmen der diesjährigen Bauministerkonferenz gemeinsam mit acht anderen Bundesländern eine Erklärung verfasst, in der sie an die Beteiligten des Verordnungsverfahrens appelliert, die von der Bau-, Baustoff-, Entsorgungs- und Recyclingindustrie vorgebrachten Bedenken im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber ergänzte: „Für Bayern ist die bewährte Vollzugspraxis für die Verfüllung von Bodenaushub und Bauschutt von höchster Bedeutung. Ohne eine Öffnung für die bayerische Verfüllpraxis würde es zu Engpässen bei der Entsorgung von Bodenaushub und Bauschutt kommen. Um schädlichen Auswirkungen auf Boden und Gewässer entgegenzuwirken, haben wir den ‚Verfüll-Leitfaden‘ entwickelt und diesen zuletzt Anfang des Jahres 2020 fortgeschrieben. Die Anwendung dieses Leitfadens ermöglicht uns die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit mineralischer Abfälle bei gleichzeitiger Einhaltung eines hohen Umweltschutzniveaus.“
Im weiteren Bundesratsverfahren wird sich Bayern somit mit einer Stimme für eine praktikable Mantelverordnung einsetzen, die einen angemessenen Ausgleich zwischen umweltfachlichen Gesichtspunkten und der baufachlichen Praxis mit deren Erfordernissen schafft. Kommende Woche werden sich auch der Wohnungsbauausschuss und der Verkehrsausschuss des Bundesrates mit der Mantelverordnung befassen. Nach Abschluss der Beratungen wird das Thema im Plenum des Bundesrates behandelt.
Die vollständige Erklärung zur Mantelverordnung finden Sie hier: https://www.is-argebau.de/verzeichnis.aspx?id=3547&o=759O3547 (im Protokoll über die Sitzung der Bauministerkonferenz am 24. und 25. September 2020 in Weimar auf Seite 34 und 35).
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