„Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ in Kraft gesetzt
MÜNCHEN. Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat die „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ nun in Kraft gesetzt.
Die Schule hat nach Art. 48 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen das Recht zur Familien- und Sexualerziehung. Hier heißt es: „Unbeschadet des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern gehört Familien- und Sexualerziehung zu den Aufgaben der Schulen“. Die Familien- und Sexualerziehung muss nach dem Gesetz altersgemäß als „Teil der Gesamterziehung mit dem vorrangigen Ziel der Förderung von Ehe und Familie“ erfolgen. Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst muss dazu nach dem Gesetz entsprechende Richtlinien erlassen, die den konkreten Rahmen für die schulische Familien- und Sexualerziehung in den Schulen vorgeben.
Die neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“ ersetzen die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2002. Gründe für die Fortschreibung der Richtlinien waren vor allem die Prävention gegen sexuelle Gewalt und die Förderung eines bewussten und kritischen Umgangs mit sexualisierten Medieninhalten. Beibehalten wurde das Thema sexuelle Orientierung; es wurde entsprechend dem heutigen Erkenntnisstand aktualisiert – insbesondere mit der Zielrichtung der Achtung eines jeden Menschen mit seinen unterschiedlichen Anlagen und Ausprägungen.
Auch diese Richtlinien wurden auf der Basis der Bayerischen Verfassung mit ihrem Menschenbild ausgearbeitet, das maßgeblich durch das Christentum und die Aufklärung geprägt ist.
Ein wesentliches Ziel der Richtlinien ist eine werteorientierte Familien- und Sexualerziehung.
Link zu den neuen „Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen“:
https://www.km.bayern.de/download/493_richtlinien_familien_und_sexualerziehung
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105
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