Sondermaßnahmen: Zulassung von Diplomingenieuren (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern
MÜNCHEN: Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium lässt aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik
– insgesamt bis zu 15 Diplomingenieure (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtung Bautechnik sowie verwandten Studiengängen und
– zusätzlich insgesamt bis zu 15 Diplomingenieure (Universität) oder Masterabsolventen (Universität oder Hochschule) der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Maschinenbau
zu dem am 11. September 2018 beginnenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern zu.
Bevorzugt berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die die Diplom- oder Masterprüfung nach 2012 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben.
Informationsveranstaltung am 9. April 2018
Eine Informationsveranstaltung über die Sondermaßnahmen findet am Montag, 9. April 2018 um 18.00 Uhr an der Staatlichen Fachober- und Berufsoberschule Technik München, Orleansstraße 44 (Ostbahnhof), 81667 München statt.
Bewerbungen für die Sondermaßnahmen sind bis spätestens Freitag, 13. April 2018 zu richten an:
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Referat VI.2
80327 München
Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung vom Diplomzeugnis bzw. Masterzeugnis mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, mit einem einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).
Mit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes wird die Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen erworben. Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden, die Einstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen sind aus derzeitiger Sicht jedoch sehr gut.
Weitere Informationen siehe unter:
https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/berufliche-schulen/quereinstieg.html
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