Sozialministerin Müller: "Bayern setzt deutliche Verbesserungen im Bundesteilhabegesetz durch!" – Menschen mit Behinderung
Der Bundestag hat heute das neue Bundesteilhabegesetz beschlossen. Bayern hat nach langwierigen Verhandlungen noch zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht: „Die Verhandlungen zum Bundesteilhabegesetz haben einmal mehr gezeigt, dass sich Hartnäckigkeit lohnt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zahlreiche unserer Nachbesserungsvorschläge in den Gesetzentwurf aufgenommen“, so die Sozialministerin.
Drei Beispiele von Verbesserungen, die auf die Initiative Bayerns zurückzuführen sind:
das Arbeitsförderungsgeld in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird verdoppelt: von 26 Euro auf 52 Euro.
der Vermögensschonbetrag bei den existenzsichernden Leistungen wird von 2.600 Euro auf zukünftig 5.000 Euro angehoben.
Die ersatzlose Streichung des Barbetrags in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe konnten wir abwenden. Zukünftig müssen sich der Kostenträger und die Einrichtung auf den Geldbetrag verständigen, der Menschen mit Behinderung mindestens verbleiben muss.
Müller wies darauf hin, dass „von diesen Verbesserungen insbesondere Menschen profitieren, die schwerst oder mehrfach behindert sind. Dass sie in der neuen Gesetzgebung nicht an den Rand gedrängt werden, war eines unserer wichtigsten Ziele.“
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