Sozialministerin Müller: "Der Nachbarschaftsvertrag ist ein großartiger Grundstein für eine freundschaftliche und gute Zusammenarbeit Polens und Bayerns" – 25 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
Anlässlich des 25. Jahrestages der Unterzeichnung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages am 17. Juni 2016 erklärte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: „Vor 25 Jahren, in den Jahren nach dem Fall des Eisernen Vorhanges, waren wir alle von der Hoffnung auf ein neues Miteinander zwischen Ost und West erfüllt. Damals bot sich uns die Chance, die grenzüberschreitenden Kontakte neu zu beleben und zu gestalten. Diese Chance haben wir genutzt. Der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag hat dies in hervorragender Weise aufgegriffen“.
Bereits im Titel des Vertrages wurde die Vision formuliert, die das Verhältnis beider Länder seither bestimmt: ‚Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit‘. Diese Vision ist heute Wirklichkeit. Polen und Bayern pflegen intensive Kontakte und gestalten in einer ständigen bayerisch-polnischen Arbeitskommission vielfältige Projekte der Zusammenarbeit. Müller verwies auf die vielen Polinnen und Polen, die seither zu uns nach Bayern gekommen sind und das Leben in Bayern bereichern und mitgestalten. Sie verwies auch auf die vielen Deutschen, die im heutigen Polen leben und dort ihre Heimat haben. „In Schlesien, Pommern sowie Ost- und Westpreußen gibt es eine aktive und starke deutsche Minderheit. Sie ist stolz auf ihre Heimat und setzt sich für diese ein. Gerade im grenzüberschreitenden Miteinander haben wir in ihnen hervorragende Brückenbauer zwischen unseren Ländern“, betonte die Ministerin.
Müller abschließend: „25 Jahre Nachbarschaft sind ein Grund zum Feiern. Dieses Jubiläum ist aber auch ein Appell. Wir müssen fortsetzen, was damals begonnen wurde: Frieden, Freiheit, Recht und Gerechtigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Alle, insbesondere die Politik, sind gefordert, ein Leben in Rechtsstaatlichkeit zu ermöglichen und zu sichern. In diesem Sinne ist der Nachbarschaftsvertrag bis heute ein bleibender Auftrag für die Gesellschaft und die Politik.“
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