Sozialministerin Müller: "Der Sozialhaushalt 2017/2018 ist geprägt von deutlichen Leistungsverbesserungen für Familien und weniger Ausgaben im Asylbereich" – Sozialhaushalt
Der Landtag hat heute den Sozialhaushalt mit einem Gesamtvolumen von rd. 6,32 Mrd. Euro im Jahr 2017 und rd. 6,25 Mrd. Euro im Jahr 2018 verabschiedet. Der Sozialetat hat sich damit gegenüber dem Nachtragshaushalt 2016 trotz einer Kürzung um 640 bzw. 710 Millionen Euro auf hohem Niveau stabilisiert. Bayerns Sozialministerin Müller zeigte sich zufrieden: „Mit dem Sozialhaushalt stellen wir auch in den kommenden Jahren die Weichen, dass alle Menschen im Freistaat von den guten Lebensbedingungen profitieren und an unserer Gesellschaft teilhaben können.“
Einen Schwerpunkt legen wir erneut auf die Integration. Hierfür stehen allein im Sozialetat mehr als 80 Millionen Euro pro Jahr bereit. Davon werden 19,2 Millionen Euro im Jahr 2017 und 13,7 Millionen Euro im Jahr 2018 in die berufliche Integration und Bildung fließen, damit die Menschen in Bayern möglichst schnell Arbeit finden. Außerdem werden die Mittel für die Migrationsberatung um jährlich rd. 2,9 Millionen Euro erhöht. Für die Unterbringung von Asylbewerbern hingegen konnte jährlich eine Milliarde Euro weniger veranschlagt werden. Dies liegt an den geringeren Zugangszahlen und daran, dass wir die Unterbringung von Asylbewerbern effizienter organisieren und weiter konsolidieren konnten.
Die übrigen Sozialausgaben werden um ca. 150 Millionen Euro im Jahr 2017 und um mehr als 300 Millionen Euro im Jahr 2018 erhöht. „Der Schwerpunkt liegt hierbei traditionell bei den familienpolitischen Leistungen. Bayern ist und bleibt als Familienland Spitze“, so die Ministerin und weiter: „39 Prozent des Sozialhaushalts entfallen auf familienpolitische Leistungen.“ Das sind fast 5 Milliarden Euro im Doppelhaushalt. Allein für die Kinderbetreuung steigen die Ausgaben um ca. 155 Millionen Euro bzw. 260 Millionen Euro auf rd. 1,9 bzw. 2 Milliarden Euro. Für das Bayerische Betreuungsgeld sind im Doppelhaushalt 450 Millionen Euro vorgesehen.
Für Menschen mit Behinderung sind insgesamt über 675 Millionen Euro im Doppelhaushalt veranschlagt. So haben wir beispielsweise im Jahr 2018 erstmals 12 Millionen Euro für ein Teilblindengeld für Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung eingeplant. Daneben stellen wir in vielen weiteren wichtigen Bereichen zusätzliche Mittel bereit: die Fördermittel für ältere Menschen steigen um rd. 1,6 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro, für die Jugendarbeit stellen wir jährlich 2 Millionen mehr bereit und die Förderung des Ehrenamtes erhöhen wir im Jahr 2017 um 1,1 Millionen Euro und im Jahr 2018 um 3,7 Millionen Euro.
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