Sozialministerin Müller: "Verbesserungen für pflegende Angehörige und hinzuverdienende Rentner führen zu mehr Gerechtigkeit und Flexibilität in der Rente" – Verbesserungen im Rentenrecht ab 2017
Zum Jahreswechsel treten die Flexi-Rente und rentenrechtliche Verbesserungen für pflegende Angehörige in Kraft. Für Bayerns Sozialministerin Emilia Müller sind dies Schritte, die zu mehr Gerechtigkeit in der Rente führen. „Künftig werden in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflegezeiten im Gleichklang mit Kindererziehungszeiten bewertet. Ihre Anerkennung wird also deutlich verbessert. Ich freue mich, dass damit eine langjährige Forderung Bayerns verwirklicht wird.“ Wer beispielsweise einen Angehörigen mit außerordentlich hohem Unterstützungsbedarf (Pflegegrad 5) pflegt, erhält ab 1. Januar 2017 um 25 Prozent höhere Rentenbeiträge als bisher. Auch Angehörige, die einen demenzkranken Pflegebedürftigen betreuen, können hierfür künftig Rentenansprüche erwerben.
Das sogenannte Flexi-Gesetz bringt zwei wesentliche Neuerungen für diejenigen, die zu ihrer Rente hinzuverdienen. So können sie bereits ab 1. Januar 2017 aus einem Hinzuverdienst zu ihrer Altersrente in die Rentenkasse einzahlen. Ab Juli 2017 werden dann auch die Grenzen für den zulässigen Hinzuverdienst gelockert. „Damit ist der Einstieg in einen flexibleren Übergang in den Ruhestand gelungen“, ist sich die Ministerin sicher und ergänzt: „Denn mehr Flexibilität entspricht den Interessen älterer Beschäftigter, die sich weiter aktiv in das Arbeitsleben einbringen wollen. Das zahlt sich künftig doppelt aus: wer neben dem Bezug seiner Altersrente weiterarbeitet, kann auch seine Rente damit dauerhaft aufbessern. Nicht zuletzt ist mehr Flexibilität aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung der Zukunft.“
Die Hinzuverdienstgrenze wird künftig auf das ganze Jahr bezogen. Dies erlaubt mehr Flexibilität beim Beschäftigungsumfang. Zudem wird ein darüber liegender Verdienst künftig stufenlos angerechnet. Dies verhindert unverhältnismäßige Rentenrückforderungen, zu denen es bei Überschreiten der bisherigen Teilrentenstufen kommen konnte.
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