Sozialministerin Schreyer: „Wir müssen bei der Rente jetzt die richtigen Wei-chen für die Zukunft stellen – das heißt: Reformen müssen gerecht, zuverlässig und nachhaltig sein“ – Rente
„Ziel muss es sein, dass Rentner, die ihr Leben lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt oder Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, auch von ihrer Rente leben können. Aber wir brauchen einen ausgewogenen Vorschlag, der sowohl die Lebensleistung abbildet als auch die gesetzliche Rente insgesamt zukunftsfähig macht. Deshalb muss hier die Expertise der Rentenkommission abgewartet und in die weitere Diskussion einbezogen werden“, kommentiert Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer den Vorstoß, die Rentenansprüche mit mindestens 35 Beitragsjahren ohne jegliche Rücksicht auf die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit deutlich aufzustocken. Sie ergänzt: „Mir ist dabei vor allem wichtig, dass das Geld auch bei den wirklich Bedürftigen ankommt – bei denjenigen, die ihre Lebensleistung erbracht haben und trotzdem im Alter zu wenig Geld zur Verfügung haben. Das gilt insbesondere auch für Frauen, die Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Dabei kommen wir jedoch, auch aus Gründen der Generationengerechtigkeit, nicht um die Prüfung herum, wer das Geld wirklich benötigt. Arbeit muss sich lohnen, aber Belastungen müssen auch zwischen den Generationen der Rentner und Erwerbstätigen gerecht verteilt werden.“
Im Berliner Koalitionsvertrag ist klar festgehalten: Voraussetzung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. „Den Weg des gemeinsam abgestimmten Koalitionsvertrages zu verlassen, zeugt nicht von Qualität. Es geht um kluge Lösungen auf Grundlage des gemeinsam Verabredeten, nicht um einen Überbietungswettbewerb“, so Schreyer.
Gleichzeitig verwies die Ministerin darauf, dass auch über eine Reform für das Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter nachgedacht werden müsse. „Ich fände es richtig, wenn das Schonvermögen mindestens verdoppelt werden würde. Außerdem darf angemessenes selbstbewohntes Wohneigentum nicht angetastet werden, denn wenn sich jemand eigenen Wohnraum geschaffen hat, dann ist das auch Altersvorsorge.“
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