Sozialministerin Trautner: „Anträge können weiterhin bei den Hausbanken gestellt werden – wir haben den Kreditrahmen mehr als verdoppelt“ – Soziale Hilfen
Der Freistaat Bayern verlängert angesichts der andauernden Pandemie die Laufzeit des bislang bis Ende Juni befristeten Kreditprogramms „Corona-Kredit – Gemeinnützige“. Kredite können noch bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben werden. Das Bayerische Sozialministerium hat im August 2020 das Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen initiiert. Es wird von der LfA Förderbank Bayern (LfA) bereitgestellt.
Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gemeinnützige Organisationen haben gerade in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Sie können im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen aber kaum Gewinne erwirtschaften und meist auch keine ausreichenden Rücklagen bilden. Deshalb haben wir das Kreditprogramm ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ verlängert und den Kreditrahmen im Einzelfall auf 1,8 Millionen Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Gemeinnützige Organisationen sollen damit auch weiterhin unterstützt werden, denn auch die Auswirkungen der Corona-Pandemie dauern ja noch an.“
Dr. Otto Beierl, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern ergänzt: „Bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt die LfA die bayerische Wirtschaft mit passgenauen Förderkrediten und Risikoentlastungen. Zudem bieten wir mit dem ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ auch den gemeinnützigen Organisationen im Freistaat ein Förderprogramm zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie an. Es ist speziell auf die Bedürfnisse dieser für das Gemeinwohl unverzichtbaren Institutionen ausgerichtet. Mit der Verlängerung des Kreditangebots bis Jahresende und der Erhöhung des Kreditrahmens auf 1,8 Millionen Euro kommen wir dem Bedarf der gemeinnützigen Organisationen auch weiterhin nach.“
Mit dem „Corona-Kredit – Gemeinnützige“ erhalten gemeinnützige Organisationen vermehrt Kredite zu günstigen Konditionen bei ihren Hausbanken. Der Kredit ist mit einer 100-prozentigen Risikoentlastung durch den Bund und den Freistaat Bayern ausgestattet.
Die gemeinnützigen Organisationen können Anträge bei ihren Hausbanken stellen. Diese prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag an die LfA weiter. Nachdem die LfA der Hausbank ein Darlehensangebot unterbreitet hat, schließt die Hausbank mit der Organisation einen Darlehensvertrag ab.
Informationen zu den Fördervoraussetzungen des „Corona-Kredit – Gemeinnützige“ und zum Beratungsangebot finden Sie unter LfA.
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