Sozialministerin Trautner: „Opfer von Gewalttaten erhalten schnelle und kompetente psychologische Unterstützung“ – Soziale Hilfen
Zum 1. Januar 2021 wird das in Bayern bereits bestehende Netz der Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche um Traumaambulanzen für Erwachsene erweitert. Opfer von Gewalttaten sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende sollen dort flächendeckend die rasche psychologische Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Ziel ist es, psychische Traumatisierungen zu verhindern oder zumindest zu lindern und zu heilen.
Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Wichtig ist, dass Opfer und Angehörige von Gewalttaten schnelle und kompetente psychologische Hilfe und Betreuung erhalten. Andernfalls besteht das Risiko einer Traumatisierung, die dann nur schwer wieder geheilt werden kann. Die flächendeckende Einrichtung von Traumaambulanzen in Bayern ist daher ein wichtiger Schritt für den Opferschutz!“
Häufig bestehen im psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich lange Wartezeiten und damit Schwierigkeiten, eine zeitnahe Behandlung zu erhalten. Wie wichtig jedoch gerade für Opfer von Gewalttaten ein schneller und unbürokratischer Zugang zu Sofortmaßnahmen ist, hat eine vom Universitätsklinikum Ulm durchgeführte Studie ergeben. Die Besserung von Traumabelastungen durch eine Frühintervention ist danach hochsignifikant und klinisch bedeutsam. An diese Erkenntnis setzt die Einrichtung von Traumaambulanzen für Gewaltopfer an. Ansprechpartner in den Regionalstellen der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), die Betroffenen weiterhelfen können, gibt es hier: ZBFS – Über die Behörde (bayern.de). Dort die entsprechende Regionalstelle und dann die Rubrik „Opfer-Entschädigung“ auswählen.
Die Einrichtung der Traumaambulanzen erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit kooperierenden Einrichtungen. Ziel ist ein flächendeckendes Netz, um den ohnehin belasteten Betroffenen lange Wege zu ersparen. Der Anspruch auf die Leistungen ist im neuen Sozialgesetzbuch XIV gesetzlich verankert. Dieses regelt das Soziale Entschädigungsrecht komplett neu. Der Anspruch auf Leistungen in einer Traumaambulanz besteht ab 1. Januar 2021; vollumfänglich wird das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
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