Sozialstaatssekretär Hintersberger: "Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein – jetzt kommen Verbesserungen für Menschen mit Sehbehinderung!" – Neues Bayerisches Blindengeldgesetz
Der Freistaat arbeitet laufend an Verbesserungen für Menschen mit Behinderung – jetzt hat der Landtag eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes beschlossen. „Unser Ziel ist es, vorhandene Spielräume im Landesrecht zu nutzen. Denn wir wollen den Menschen mit Behinderung hier in Bayern die besten Voraussetzungen für eine inklusive Gesellschaft und ein selbstverständliches Miteinander bieten. Jetzt profitieren Menschen mit Sehbehinderung vom neuen Bayerischen Blindengeldgesetz“, so Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hinterberger.
Die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes kommt den hochgradig sehbehinderten Menschen im Freistaat zugute. Sie brauchen teure Hilfen zur Bewältigung des Alltags. Künftig werden hochgradig sehbehinderte und taubsehbehinderte Menschen diese neue finanzielle Leistung des Freistaats beziehen: „Zum 1. Januar 2018 wird das Sehbehindertengeld eingeführt. Das bedeutet: Bayern wird ab 2018 für Menschen mit einer starken Sehbehinderung rund 12 Millionen Euro bereitstellen“, erklärte Hintersberger.
Das Gesetz sieht vor, dass Menschen mit Sehbehinderung 177 Euro und taubsehbehinderte Menschen 354 Euro pro Monat als Unterstützung erhalten – das sind rund 30 beziehungsweise 60 Prozent des Blindengeldes in Bayern. Hintersberger betonte, „dass dieses Geld dazu dient, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.“
Schwer sehbehinderte Menschen haben eine Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent.
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