Städtebauförderung unterstützt Städte und Gemeinden in Mittelfranken
- Städtebauförderungsprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“
- Stärkung der Ortszentren, Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sowie Wiederbelebung von Brachflächen
- 25,7 Millionen Euro von Bund und Land für 31 mittelfränkische Gemeinden
Städtebauliche Anpassungsprozesse sind für die bayerischen Städte und Gemeinden Alltag und zugleich eine große Herausforderung. Denn die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung verändern sich kontinuierlich. Das betrifft nicht allein die Veränderung der Innenstädte durch Kaufhausschließungen und den Internethandel, sondern auch die Anpassung der Siedlungsstrukturen an den Klimawandel. Mit der Städtebauförderung unterstützen der Freistaat Bayern und der Bund Städte, Märkte und Gemeinden bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.
Das Förderspektrum reicht dabei von der Erstellung städtebaulicher Entwicklungskonzepte bis hin zur Umsetzung von Baumaßnahmen zur Stärkung und Wiederbelebung der Stadt- und Ortszentren. Dieses Jahr erhalten 429 bayerische Städte und Gemeinden in der Bund-Länder-Städtebauförderung Fördermittel in Höhe von mehr als 195 Millionen Euro. Davon fließen 25,7 Millionen Euro nach Mittelfranken. „Damit sind wir weiterhin ein verlässlicher Partner für die bayerischen Städte und Gemeinden“, so Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Erhaltung, Weiterentwicklung und Belebung der Stadt- und Ortszentren sind aber keine Selbstläufer. Es bedarf einer laufenden Ausrichtung der strategischen Stadtentwicklungspraxis, um die vorhandenen Qualitäten zu aktivieren und die aktuellen Herausforderungen ganzheitlich zu bewältigen“, so Bernreiter weiter.
Mit den diesjährigen Städtebauförderungsmitteln wird beispielsweise in der Stadt Dinkelsbühl der Bau eines altstadtnahen Parkdecks am Südring unterstützt. Die Maßnahme ist Ausfluss des städtischen Parkraumkonzeptes und wichtiger Baustein zur Unterstützung des städtebaulichen Ziels, die Altstadt von ruhendem Verkehr und Parksuchverkehr zu entlasten. In der Stadt Feuchtwangen kann mit den Fördermitteln in diesem Jahr die denkmalgerechte Sanierung des Anwesens „Zum Taubenbrünnlein 5“ unterstützt werden. Auf Grundlage eines bereits von der Städtebauförderung geförderten Modernisierungsgutachtens sollen in dem Gebäude fünf Apartments entstehen, die als Unterkünfte für Kreuzgang-Schauspieler sowie für Studenten und Stipendiaten gedacht sind. Die Stadt Nürnberg wird mit den diesjährigen Städtebauförderungsmitteln nach langem Leerstand das bedeutende und denkmalgeschützte Volksbad umbauen und sanieren. Die Wiederherstellung des Turmes stärkt die stadträumliche Wirkung des Baukomplexes und wirkt identitätsstiftend für den gesamten Stadtteil Gostenhof.
Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Wir haben mit der Städtebauförderung in den vergangenen 50 Jahren viel erreicht. Bund, Länder und Kommunen haben gemeinsam dafür gesorgt, dass sich im ganzen Land lebendige und lebenswerte Innenstädte und Wohnquartiere entwickeln konnten. Mit dieser Unterstützung können die Kommunen die jeweils aktuellen Herausforderungen vor Ort angehen. So standen in den vergangenen Jahren die Begrünung der Innenstädte im Fokus. Flächen wurden entsiegelt, Plätze, Wohnviertel und Häuserwände begrünt, Spielparks und Versickerungsflächen angelegt. Um die Planbarkeit für die Kommunen zu erhöhen und eine schnellere Umsetzung zu ermöglichen, haben sich Bund und Länder auf eine zweijährige Förderung geeinigt. Die Städtebauförderung hat sich immer wieder als ein sehr flexibles Instrument erwiesen, um die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Resilienz angesichts vielfältiger Veränderungen zu stärken.“
In Bayern werden in den drei Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 493 Maßnahmen in 429 bayerischen Kommunen gefördert. Zusammen mit den Mitteln der Kommunen stehen gut 285 Millionen Euro für die Projekte zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger und örtliche Akteure können sich einbringen und sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg.
Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 nach Gegenzeichnung aller 16 Bundesländer.
Für Fragen zu Maßnahmen in Mittelfranken wenden Sie sich bitte an die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet „Städtebau“, Tel. 0981-53-1522.
Eine Übersicht über die Programmkommunen und weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Anhang und im Internet unter http://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebaufoerderung/foerderprogramme/index.php
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.