Stellungnahme des Bayerischen Bildungs- und Wissenschaftsministeriums zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Tragen eines Kopftuchs durch Lehrkräfte
MÜNCHEN. Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium nimmt zu der heute publizierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen eines Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht an staatlichen Schulen Stellung:
1. Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund von Klagen zweier Lehrkräfte aus Nordrhein-Westfalen eine Entscheidung zum Tragen des Kopftuchs durch Lehrkräfte im Unterricht getroffen. Von den Richtern geprüft wurde dabei das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Die Regelung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen in Art. 59 Abs. 2 zum Tragen von äußeren Symbolen und Kleidungsstücken durch Lehrkräfte in der Schule wurde vom bayerischen Verfassungsgerichtshof im Jahr 2007 als verfassungskonform eingestuft.
3. Es ist selbstverständlich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genau zu lesen.
Dr. Ludwig Unger, Tel. 089-21862105 Henning Gießen, Tel. 089-21862024
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