Stimmkreisbericht: Anpassung bei Verteilung der Abgeordnetensitze und der Stimmkreise
+++ Aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen ist nach den bestehenden rechtlichen Vorgaben bei der nächsten Landtagswahl 2018 die Zahl der in Oberbayern zu wählenden Abgeordneten von bisher 60 auf 61 zu erhöhen. Auf den Regierungsbezirk Unterfranken werden demgegenüber entsprechend seinem Bevölkerungsanteil künftig 19 Abgeordnetensitze entfallen – statt bisher 20. „Einen entsprechenden Bericht der Staatsregierung hat nunmehr der Bayerische Ministerrat nach Anhörung der Landtagsfraktionen und der Landesverbände der im Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien beschlossen und dem Bayerischen Landtag vorgelegt“, informierte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. +++
Die Staatsregierung schlägt die Bildung eines neuen Stimmkreises in der Landeshauptstadt München vor. Im Übrigen hält sie weder in Oberbayern noch in anderen Regierungsbezirken weitergehende Änderungen bei der Einteilung der Stimmkreise für erforderlich.
Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtages über die Entwicklung und Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Der Bericht hat Vorschläge zur Veränderung der Zahl der auf die Wahlkreise, also Regierungsbezirke, entfallenden Abgeordnetensitze und zur Veränderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Einwohnerzahlen geboten ist. Die Änderung der Verteilung der Mandate zwischen den Wahlkreisen und Änderungen im Zuschnitt der Stimmkreise bedürfen einer Änderung des Landeswahlgesetzes. Darüber beschließt der Landtag im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens.
Der Bericht an den Landtag ist auch im Internet eingestellt. Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de.
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