Strafbare Inhalte auf Schülerhandys / Bayerns Justizminister Eisenreich präsentiert Aufklärungskampagne – heute am Amtsgericht Straubing / Eisenreich: „Wir wollen Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen.“
Hakenkreuze, Gewaltvideos und kinderpornografische Bilder: In den vergangenen Jahren gab es an bayerischen Schulen vermehrt Fälle, in denen strafbare Inhalte über Netzwerke und Chats verbreitet wurden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden immer häufiger mit solchen Inhalten auf Schülerhandys konfrontiert. 2020 wurden in Bayern 101 Jugendliche bzw. Heranwachsende (im Alter von 14 bis 20 Jahren) nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil sie kinderpornografische Inhalte verbreitet, erworben oder besessen haben. Dabei sind sich die Schülerinnen und Schüler oft gar nicht bewusst, wie schnell sie sich strafbar machen können und was die Folgen sind. Wir wollen Kinder und Jugendliche für das Thema sensibilisieren und einen Beitrag zur Prävention leisten. Wir wollen alle Schülerinnen und Schüler vor Straftaten und Strafverfahren schützen.“
Das Justizministerium hat deshalb – gemeinsam mit dem Kultusministerium – die Präventionskampagne „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ entwickelt. Den Startschuss gaben die Minister Eisenreich und Prof. Michael Piazolo im April 2021 in München. Nun wird sie in ganz Bayern vorgestellt. Justizminister Eisenreich besuchte dafür heute (28. November) das Amtsgericht Straubing. Minister Eisenreich, Direktor des Amtsgerichts Straubing, Georg Kimmerl, und Staatsanwalt Maximilian Wimmer diskutierten mit Schülerinnen und Schülern einer 10. Klasse des Anton-Bruckner-Gymnasiums Straubing.
Der Minister zeigte den Schülerinnen und Schülern ein etwa zweiminütiges Video, das im Mittelpunkt der Kampagne steht. Eisenreich: „Dafür konnten wir Falco Punch gewinnen, mit fast dreizehn Millionen Followern bei TikTok einer der bekanntesten deutschen Influencer. Er holt die Jugendlichen dort ab, wo sie sich besonders oft aufhalten: im Netz.“ Punch zeigt anhand typischer Fälle, wie schnell man sich mit seinem Handy strafbar machen kann.
Flankiert wird das Video von einer eigenen Website. Eisenreich: „Mit der Landingpage unter ‚www.machdeinhandynichtzurwaffe.de‚ informieren wir Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer darüber, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt geraten und eine strafbare Handlung mit dem Handy begehen kann.“
Hintergrund:
Was ist strafbar?
Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von ehrverletzenden Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen strafbarer Umgang mit jeder Art von Pornografie, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.
Beispielsweise ist es strafbar,
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kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden,
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kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder – unaufgefordert – über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht unverzüglich löschen oder den zuständigen Stellen melden,
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freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen,
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beleidigende Äußerungen in einem sozialen Netzwerk zu posten,
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Sticker mit Hakenkreuzen, Hitler-Bildern und Sigrunen zu versenden und rassistische (volksverhetzende) Parolen im Internet zu veröffentlichen.
Zahlen:
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik ist – unabhängig vom Tatort Schule – im Bereich Kinderpornografie bundesweit die Anzahl der Tatverdächtigen unter 18 Jahren von 1.373 im Jahr 2018 auf 4.139 im Jahr 2019 und auf 7.643 im Jahr 2020 und auf 14.528 im Jahr 2021 gestiegen.
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