Strafrecht im Internet der Zukunft / Regeln für die virtuelle Realität / Antrag bei der Justizministerkonferenz / Justizminister Eisenreich: „Das Strafrecht muss sich frühzeitig mit den künftigen digitalen Möglichkeiten befassen.“ / …
Das Internet der Zukunft ist dreidimensional. Im sogenannten „Metaverse“ soll man als Avatar Freunde treffen, shoppen, spielen oder arbeiten können. Die Grenzen zwischen realer und virtueller Welt werden immer weiter verwischen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Noch ist das Metaverse in der Entwicklung. Wie es einmal aussehen wird, ist offen. Allerdings arbeiten die großen Tech-Konzerne an Virtual-Reality-Technologie. Leider gehören auch Straftäter zu den Ersten, die neue technische Möglichkeiten für ihre kriminellen Zwecke nutzen. Deshalb muss sich das Strafrecht frühzeitig mit den künftigen digitalen Möglichkeiten befassen. Das Internet der Zukunft darf kein rechtsfreier Raum sein.“
Bayern und Sachsen-Anhalt bringen dazu einen Antrag bei der 94. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 25. und 26. Mai in Berlin ein.
Ein Bericht von Europol zum Metaverse aus dem vergangenen Jahr geht von einer Vielzahl an möglichen Kriminalitätsformen auch im Internet der Zukunft aus, beispielsweise Geldwäsche, sexuelle Belästigung oder Diebstahl von biometrischen Informationen etwa zur Begehung von Betrugsdelikten oder zur Herstellung von Deepfakes. Eisenreich: „Die Justizministerkonferenz hat bereits 2021 auf Initiative Bayerns auf die Gefahren täuschend echt wirkender Medieninhalte (Deepfakes) hingewiesen. Der Bundesjustizminister wurde um Prüfung passender Strafvorschriften und der Einführung einer Löschpflicht für strafbare Deepfakes gebeten. Der Bundesjustizminister war hier bislang untätig.“ Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Durch die Innovationen im Internet drohen Nutzerinnen und Nutzern erhebliche neue Gefahren, die wir im Blick haben. Digitale Räume werden zu Tatorten von Kriminellen. Auch in der virtuellen Welt sind Fälle von sexueller Belästigung, Daten- und Identitätsdiebstahl, Bedrohung und Geldwäsche möglich. Aufgabe der Justiz ist es, frühzeitig dafür zu sorgen, dass die Menschen künftig in digitalen Räumen sicher sind.“
Bayerns Justizminister Eisenreich: „Die Risiken im Metaverse sind keine Gedankenspiele, sondern real. Beispielsweise hat der Meta-Konzern nach Belästigungsfällen in seinen virtuellen Welten bereits einen Mindestabstand von 1,20 Meter eingeführt.“ Laut Medienberichten sollen Betrüger ihre Opfer mit Deepfakes von hochrangigen Kryptowährungsexperten zu virtuellen Meetings gelockt haben.
Der Bundesjustizminister wird aufgefordert, insbesondere folgende Fragen zu untersuchen:
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Wie kann „kriminelles Verhalten“ von KI-Bots zur strafrechtlichen Verantwortung von menschlichen Hintermännern führen?
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Passen die Strafnormen der analogen Welt auch für Fälle der virtuellen Welt – beispielsweise virtuelle sexuelle Übergriffe unter Avataren, die von den betroffenen Nutzern durch Verwendung von VR-Technologie als quasi-real empfunden werden?
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Muss der strafrechtliche „Tatort“-Begriff angepasst werden, um den dezentralen virtuellen Welten Rechnung zu tragen?
Zugleich sollen die potenziellen Chancen des Metaverse für die Strafverfolgungsbehörden in den Blick genommen werden, z. B. die denkbare Erstellung eines „virtuellen Tatorts“, der bei der Aufklärung von Straftaten und vor Gericht eingesetzt werden könnte.
Eisenreich: „Das Tempo der Digitalisierung ist rasant. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen, ohne die Risiken aus dem Blick zu verlieren. Der Rechtsstaat muss die Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt genauso schützen wie in der analogen Welt. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, frühzeitig zu prüfen, an welchen Stellen das Straf- und Strafprozessrecht angepasst werden müssen.“
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