Terminhinweis: „500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot“ / Bayerischer Brauerbund und Haus der Bayerischen Geschichte begehen Jubiläum in der Bayerischen Vertretung
Von Anzapfen bis Zoigl, von Bieraufstand bis Weißwurst – Bier gehört von A bis Z zur bayerischen Lebensart. Am Dienstag, 15. März 2016 um 18.30 Uhr, begehen der Bayerische Brauerbund e.V. und das Haus der Bayerischen Geschichte das Jubiläum „500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot“ in der Bayerischen Vertretung in Berlin. Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Das Bayerische Reinheitsgebot hat eine einmalige Erfolgsgeschichte in Gang gesetzt und unserem Bier weltweit zu hohem Ansehen verholfen. Bayerisches Bier ist untrennbar mit dem Bayerischen Reinheitsgebot verbunden – kaum ein anderes Produkt steht so stark für unser Land und unsere Lebensart. Wir sind stolz auf die Qualität und Vielfalt unserer Biere und das Können unserer Brauer.“
Nach einer Begrüßung durch Bundesratsminister Huber und den Präsidenten des Bayerischen Brauerbundes Friedrich Düll präsentiert Dr. Rainhard Riepertinger für das Haus der Bayerischen Geschichte die diesjährige Bayerische Landesausstellung „Bier in Bayern“. Mit ihm werden der Präsident des Instituts für Reines Bier e.V. Max Straubinger und der I. Vizepräsident des Bayerischen Landtages Reinhold Bocklet die Bedeutung des Reinheitsgebotes würdigen. Für den musikalischen Schwung des Abends sorgt die Formation „Ungehobelt“.
Der Bayerische Brauerbund e.V. ist die Standes- und Interessenvertretung der bayerischen Brauwirtschaft mit Sitz in München. Gegründet 1880 gehört er zu den ältesten Wirtschaftsvereinigungen im Freistaat. Das Haus der Bayerischen Geschichte ist die zentrale Einrichtung des Freistaats Bayern für moderne Geschichtsvermittlung. Unter den Ausstellungen und Publikationen ragen die Bayerischen Landesausstellungen besonders hervor. Die diesjährige Landesausstellung öffnet am 29. April 2016. Sie findet am historischen Schauplatz im ehemaligen Kloster Aldersbach (Passauer Land) statt, wo bereits im Mittelalter Bier gebraut wurde.
Das Bayerische Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 durch die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt erlassen. Es stellt die weltweit älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Bestimmung dar: „Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.“ (Auszug aus der herzoglichen Landesordnung).
Berichterstatter und Bildberichterstatter sind zu diesem Termin herzlich ein-geladen. Um Anmeldung unter presse-berlin@stk.bayern.de oder unter 030/20265 569 wird gebeten.
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