Unterzeichnung des Kooperationsvertrags für Datenbank BAYERN-RECHT / Kostenloser Bürgerservice wird weitergeführt und ausgebaut / Huber: „Weiterer Schritt, um Bayern beim E-Government zum Vorreiter zu machen“
Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat heute zusammen mit dem Münchner Verleger Dr. Hans Dieter Beck im Münchner Prinz-Carl-Palais den neuen Kooperationsvertrag zum Weiterbetrieb der Datenbank BAYERN-RECHT unterzeichnet. Der Bürgerservice BAYERN-RECHT online stellt das bayerische Landesrecht sowie wichtige Entscheidungen bayerischer Gerichte für jedermann kostenlos zur Verfügung (www.gesetze-bayern.de).
Staatskanzleiminister Huber: „Mit der Datenbank BAYERN-RECHT stellen wir seit fast 15 Jahren Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und wichtige Gerichtsentscheidungen aus Bayern allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos, rund um die Uhr und barrierefrei zur Verfügung. Das Informationsangebot nutzen täglich rund 1.100 Besucher. Effizienz, Transparenz und Bürgernähe sind heute entscheidende Standortvorteile. Bürger und Unternehmen erwarten von der Staatsverwaltung zu Recht Top-Service und modernes E-Government. Unsere Datenbank BAYERN-RECHT ist dafür ein gutes Beispiel. Aber wir gehen noch weiter und werden in Zukunft alle staatlichen Dienstleistungen auch online anbieten, wenn es sinnvoll und technisch machbar ist. Bis 2018 machen wir Bayern beim E-Government zum Vorreiter.“
Die Datenbank BAYERN-RECHT ist ein Serviceangebot der Bayerischen Staatsregierung. Nach einer europaweiten Ausschreibung wird der Verlag C.H.Beck oHG den Betrieb der Datenbank ab dem 1. Januar 2016 als neuer Dienstleister fortführen. Das Ergebnis der europaweiten Ausschreibung wertete Minister Huber als starkes Signal für den Verlagsstandort München. Dr. Hans Dieter Beck äußerte dazu: „Ich freue mich, dass wir die Rechtsdatenbank in Bayern bereitstellen und ausbauen dürfen. Mit unseren Geschäftssitzen in München und Nördlingen fühlen wir uns diesem Land natürlich besonders verbunden.“
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