Virtuelle Mitgliederversammlungen für Vereine / Staatsregierung beschließt Bundesratsinitiative / Coronabedingte Sonderregelung soll fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden / Justizminister Eisenreich: „Wir wollen Vereine vor …
Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich will das Vereinswesen mit seinen 93.000 bayerischen Vereinen (Stand: Ende 2020) und das ehrenamtliche Engagement im Freistaat weiter stärken. Eisenreich: „Mitgliederversammlungen sind im Vereinsleben grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Diese coronabedingte Sonderregelung ist jedoch nur noch bis zum 31. August dieses Jahres in Kraft. Bayern setzt sich nun dafür ein, dass diese Möglichkeit dauerhaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird.“ Der Ministerrat hat die bayerische Justiz heute (3. Mai) beauftragt, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen.
Als Videokonferenz ist die Mitgliederversammlung ab September nur möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen wird oder sämtliche Mitglieder zustimmen. Gleiches gilt für Beschlussfassungen durch den Vorstand des Vereins. Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Deshalb brauchen auch Vereine und Stiftungen einen modernen rechtlichen Rahmen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen – ohne eine zeitraubende und aufwändige Satzungsänderung. Gleichzeitig wollen wir die Mitgliedschaftsrechte der Vereinsmitglieder stärken.“
In den vergangenen zwei Jahren haben sich virtuelle Besprechungen, Sitzungen und Versammlungen bereits bewährt. Bayern fordert, dass der Vorstand Vereinsmitgliedern auch in Zukunft die digitale Teilnahme ermöglichen kann. Mitgliedern soll dann freistehen, digital oder vor Ort an der Versammlung teilzunehmen. Eisenreich: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für Vereine die Möglichkeit schaffen, ihren Mitgliedern die digitale Teilnahme an Sitzungen anbieten zu können. Gleichzeitig soll eine Teilnahme in Präsenz möglich bleiben. Das stärkt die Rechte der Mitglieder, die beispielsweise durch lange Anreisewege oder aus terminlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht am Versammlungsort erscheinen können. Die von uns vorgeschlagenen Regelungen erleichtern Bürgerinnen und Bürger, sich in Vereinen und Stiftungen zu engagieren. Vereine haben für Bayern eine große Bedeutung. Die Hilfe von Ehrenamtlichen ist in vielen Bereichen unverzichtbar.“
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