Weg für die Restitution des Gemäldes "Zitronenscheibchen" geebnet – Bayerischer Landtag schafft rechtliche Grundlage
Bayerischer Landtag schafft rechtliche Grundlage – Kunstminister Bernd Sibler: „Restitution des Gemäldes kann nun nach Annahme des Haushaltsgesetzes rechtssicher vollzogen werden“
MÜNCHEN. „Ich freue mich, dass die Empfehlung der Beratenden Kommission hinsichtlich der Rückgabe des Gemäldes ‚Zitronenscheibchen‘ nach Annahme des Haushaltsgesetzes durch den Bayerischen Landtag nun auch rechtssicher vollzogen werden kann“, erklärte Kunstminister Bernd Sibler heute in München. Gestern hatte der Bayerische Landtag mit einer Anpassung des Haushaltsgesetzes eine rechtliche Grundlage für die Restitution des Gemäldes „Das Zitronenscheibchen“ von Jacob Ochtervelt (1634-1682) geschaffen, das zum Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gehört. Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, hatte im vergangenen Jahr die Restitution des Gemäldes an die Erben der ursprünglichen Eigentümer nach langer, umfassender Untersuchung und Diskussion empfohlen.
Staatsminister Sibler ergänzte: „Der Freistaat Bayern unterstützt und respektiert die Entscheidung der Beratenden Kommission. Wir werden nun auf die Erben zugehen und die Restitution in die Wege leiten. Damit wollen wir zur Wiedergutmachung von NS-Verbrechen beitragen und ein Stück Gerechtigkeit für die Opfer herstellen.“
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