Weiter großes Interesse an Bayerns Landarzt-Förderprogrammen – Gesundheitsminister Holetschek: Insgesamt mittlerweile 1.081 Förderungen von Praxen – Antragstellung wurde zum 1. April weiter vereinfacht
Großes Interesse gibt es weiterhin an den Förderprogrammen des bayerischen Gesundheitsministeriums für künftige Landärztinnen und Landärzte. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch in München hingewiesen. Holetschek betonte: „Unsere Angebote, mit denen wir mehr Medizinerinnen und Mediziner für die Arbeit auf dem Land gewinnen, sind attraktiv und erfolgreich. So wurden im Jahr 2023 bereits 50 neue Förderbescheide für Arztpraxen übergeben.“
Der Minister unterstrich: „Insgesamt haben wir seit 2012 mehr als 1.000 Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten auf dem Land gefördert – und zwar exakt 1081. Zudem konnten wir mit dem Stipendienprogramm für Medizinstudierende bereits rund 300 Studentinnen und Studenten für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motivieren. Wir bieten in Bayern umfangreiche Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte an und schaffen zudem 2.700 neue Medizinstudienplätze. Wir sind damit bundesweiter Vorreiter.“
Holetschek verwies darauf, dass zum 1. April die Antragstellung für die Landarztprämie vereinfacht und auf ein vollelektronisches Verfahren umgestellt wurde. Der Minister erläuterte: „Dadurch wird auch die Bearbeitung effektiver, bürgerfreundlicher und effizienter. Die elektronische Antragstellung, für die keine Unterschrift mehr nötig ist, ist jetzt ganz einfach über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die Bayern-ID möglich.“
Durch die bayerische Landarztprämie – und zuvor die Niederlassungsförderung – werden Niederlassungen von Ärztinnen und Ärzten auf dem ländlichen Raum mit bis zu 60.000 Euro unterstützt. Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Förderung von bis zu 20.000 Euro bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Medizinerinnen und Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern niederlassen; überdies dürfen diese Gemeinden nicht überversorgt sein. Bei Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dabei können Ärztinnen und Ärzte auch dann eine Prämie erhalten, wenn sie eine schon bestehende Praxis übernehmen.
Holetschek ergänzte: „Es ist mir ein großes Anliegen, dass es auch in Zukunft eine hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung in ganz Bayern gibt – auch auf dem Land. Wir wollen deshalb die Entscheidung für eine Tätigkeit auf dem Land erleichtern und die Ärztinnen und Ärzte bei der Niederlassung und dem Aufbau der eigenen Praxis unterstützen. Das ist gelungen, vor allem auch in Fachrichtungen, die oft händeringend gesucht werden. Im Schnitt gab es pro Jahr 132 Anträge, von denen knapp 70 Prozent bewilligt wurden. Im Rahmen der Förderung haben wir bereits über 46 Millionen Euro ausbezahlt. Das zeigt: Das Förderprogramm ist beliebt und zeigt Wirkung.“
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des Freistaats finden Sie unter: www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/#foerderprogramme-aerztliche-versorgung-land.
Auf der Informationsplattform „Fördermöglichkeiten für Medizinstudierende und Ärztinnen und Ärzte in Bayern“ finden sich weitere finanzielle und ideelle Unterstützungsmöglichkeiten. Über die Suchfunktion und den Einsatz von Filtern kann bei Bedarf nach Zielgruppe, Art der Förderung und Region differenziert werden, um das passende Förderangebot zu finden: www.lgl.bayern.de/informationsplattform.
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