Weitere Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte regulär ein / Justizminister Eisenreich: „Die Amtsgerichte Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt a.d.Saale führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Die Justiz …
Die Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster Instanz und an den Oberlandesgerichten in Zivilsachen ist abgeschlossen. Alle bayerischen Landgerichte und Oberlandesgerichte setzen die E-Akte in Zivilsachen ein.
Bis heute wurden ca. 206.000 Verfahren rein elektronisch geführt. Der bayerische Justizminister Eisenreich: „Wir müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher schaffen.“
Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing, Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen: Am 15. Mai 2023 stellen die Amtsgerichte Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt an der Saale auf die elektronische Akte in Zivilsachen um.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran. Die Amtsgerichte Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt an der Saale führen die E-Akte im Regelbetrieb in Zivilsachen ein. Das verkürzt Verfahren und erspart Wartezeiten.“
In den nächsten Monaten werden weitere Amtsgerichte die elektronische Akte in Zivil- und Familiensachen im Regelbetrieb einführen. Im Zuge dessen erfolgt sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig elektronisch gearbeitet werden kann.
Zudem wird die elektronische Akte derzeit an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt: Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen in Betreuungs- und Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen, beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen. Im Laufe dieses Jahres wird in Betreuungs-, Grundbuch- und Immobiliarvollstreckungssachen der Regelbetrieb beginnen und weitere Amtsgerichte werden auch in diesen Fachbereichen mit der elektronischen Akte ausgestattet.
Der elektronische Rechtsverkehr ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Im Jahr 2022 wurden über 11 Millionen Nachrichten elektronisch mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht.
Der Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es, die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021 haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden hierfür 151 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Allein im Jahr 2022 gab es 12.056 Videoverhandlungen und -anhörungen im Freistaat. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet, entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“
Auf dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf. Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert das Bundesjustizministerium zu grundlegendem Handeln auf. Eisenreich: „Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte, Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“ Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern. Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr 2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich: „Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
Eisenreich bedankte sich abschließend bei Holger Ebert, dem Direktor des Amtsgerichts Schweinfurt, Joachim Meßler, dem Direktor des Amtsgerichts Bad Kissingen, und Joachim Hein, dem Direktor des Amtsgerichts Bad Neustadt an der Saale: „Für Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz in Schweinfurt, Bad Kissingen und Bad Neustadt an der Saale darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.“
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