Wissenschaftsminister Sibler, Hochschulen und Studierendenvertreter halten an Kombination aus Präsenzprüfungen und elektronischen Prüfungen für das Wintersemester fest
Wissenschaftsminister Bernd Sibler: Breiter Konsens in der Hochschulfamilie – auch das digitale Wintersemester soll kein verlorenes Semester sein – „Alle Hochschulen geben ihr Bestes, damit wir Studium und Prüfungen so erfolgreich wie möglich durchführen können“ – umfassender Gesundheitsschutz
MÜNCHEN. Wissenschaftsminister Bernd Sibler will im Schulterschluss mit den Hochschulverbünden und den Studierendenvertretungen an einem verlässlichen Prüfungsangebot und einer Kombination aus Präsenz- und digitalen Prüfungen zum Ende dieses Wintersemesters festhalten. Nur so sei aus Sicht der Hochschulfamilie gewährleistet, dass das Corona-Wintersemester nicht zu einem verlorenen Semester für die Studentinnen und Studenten werde, betont Wissenschaftsminister Sibler heute in München: „Aus meinen Gesprächen mit Hochschulen und Studierendenvertretungen weiß ich, dass der Gesundheitsschutz bei allen an oberster Stelle steht. Zugleich wollen wir Leistungsnachweise ermöglichen, denn viele Studierende wollen ihre Prüfungen zum Ende des Semesters auch ablegen. Alle Hochschulen geben ihr Bestes, damit wir Studium und Prüfungen so sicher und erfolgreich wie möglich durchführen können. Alle Sorgen hierbei nehmen die bayerischen Hochschulen und ich äußerst ernst.“
Zudem will Minister Sibler in dieser schwierigen Zeit die Studentinnen und Studenten im Freistaat nach Kräften unterstützen. Er verwies auf die erleichternden Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz für das digitale Corona-Sommersemester 2020, die für das Wintersemester 2020/2021 verlängert werden. Auch dass das „Click and Collect“-Angebot an den Bibliotheken der Hochschulen wieder möglich sei, helfe bei der Prüfungsvorbereitung. Der Freistaat hat darüber hinaus einen rechtlichen Rahmen für digitale Prüfungen geschaffen, der für einheitliche Regelungen für Bayerns Hochschulen bei der Durchführung von Prüfungen auf elektronischem Weg sorgt. Der Freistaat hat hier wichtige Pionierarbeit geleistet, die bundesweit Beachtung findet.
Spezielle Schutz- und Hygienekonzepte
Soweit Prüfungen von den Hochschulen nicht online angeboten werden, tun sie ihr Möglichstes, um bei Präsenzprüfungen eine Ansteckungsgefahr mit Corona zu vermeiden. Jede Hochschule hat auf der Grundlage des jeweiligen hochschulartspezifischen Rahmenhygienekonzepts eigene spezielle Schutz- und Hygienekonzepte ausgearbeitet.
„Die Universitäten unternehmen umfassende Anstrengungen, die Prüfungen unter bestmöglichen Hygienestandards durchzuführen und überall dort, wo es möglich und didaktisch sinnvoll ist, auch alternative Distanzprüfungen anzubieten. Wir verstehen die Sorgen und Ängste der Studierenden und plädieren nachdrücklich dafür, dass Studierenden, die von der Prüfung zurücktreten, keine Nachteile entstehen. In diesem Zusammenwirken von bestmöglichen Hygienekonzepten, Angeboten von Distanzprüfungen und individueller Wahlfreiheit bei der Ablegung von Prüfungen haben wir einen guten Weg beschritten, um auch dieses Wintersemester zu einem erfolgreichen zu machen“, so Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, Vorsitzende von Universität Bayern e.V. und Präsidentin der Universität Augsburg.
Prof. Dr. Walter Schober, Vorsitzender von Hochschule Bayern e.V. und Präsident der Technischen Hochschule Ingolstadt, erklärt: „Die bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Technischen Hochschulen sind sich ihrer besonderen Verantwortung für die Gesundheit aller Hochschulangehörigen, insbesondere auch ihrer Studierenden während der Corona-Krise bewusst. Gleichzeitig ist es unser gemeinsames Ziel, nach den digitalen Vorlesungen in dem Semester den Studierenden den Nachweis des Studienerfolgs durch Prüfungen zu ermöglichen. Dazu bieten wir sowohl digitale als auch Präsenzprüfungen an – oder wandeln schriftliche Prüfungen in Hausarbeiten oder fernmündliche Prüfungen um. Die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung gibt uns den Rahmen für digitale Prüfungen; und diese sind derzeit – wie es der Name der Verordnung wiedergibt – in Erprobung; aber nicht im flächendeckenden Einsatz. Deshalb bieten wir auch Präsenzprüfungen an, da sich nicht alle Prüfungen rein alternativ abbilden und überwachen lassen. Dies kombinieren wir in der Präsenz mit einem verschärften Hygieneschutz aus hohen Abständen, u.a. durch Anmietung von externen Hallen, aus Maskenpflicht während der Prüfungen, aus ausgearbeiteten Lüftungskonzepten während und vor den Prüfungen und aus zusätzlichem Personal, welches Personenansammlungen vor und nach den Prüfungen auflöst. Wir minimieren damit bei den stattfindenden zumeist 60-90-minütigen schriftlichen Prüfungen, die per se ein Sprechverbot voraussetzen, das Infektionsrisiko.“
„Die Belastung der Studierenden ist auch in diesem Wintersemester sehr hoch. Viele Studierenden äußerten in den letzten Wochen ihren Unmut über die weiterhin stattfindenden Präsenzklausuren trotz des geltenden Gebots zur Kontaktreduzierung. Die Verlängerung der landesweiten Regelungen auf das Wintersemester, die wir sehr begrüßen, erlauben es jedoch jedem Studierenden, ohne prüfungsrechtliche Nachteile abzuwägen, ob er oder sie die Teilnahme an einer Präsenzprüfung verantworten kann. Zusätzlich appellieren wir an die Hochschulen, abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort weitere Entlastungen wie eine Erhöhung der Prüfungsversuche oder Annullierungsmöglichkeiten anzuwenden, um den Druck von den Studierenden zu nehmen“, sagen LAK-SprecherInnen Anna-Maria Trinkgeld und Maximilian Frank.
Erleichternde Regelungen und Maßnahmen
Auf Vorschlag von Minister Sibler billigte der Ministerrat am 20. Januar 2021 einen Gesetzentwurf des Wissenschaftsministeriums, mit dem die Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz für das digitale Corona-Sommersemester 2020 auch für das Wintersemester 2020/2021 verlängert werden sollen. Nach dem Ministerratsbeschluss wird nun umgehend die Verbandsanhörung eingeleitet, bevor die entsprechende Gesetzesvorlage in Kürze in den Bayerischen Landtag eingebracht werden kann. Der Entwurf beinhaltet zum Beispiel, dass Studentinnen und Studenten Prüfungen ohne Nachteile ins kommende Semester verschieben können sollen. Den Studierenden, denen die Hochschulen kein digitales Prüfungsformat anbieten können oder die aus Sorge vor einer Ansteckung nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchten, sollen abgesehen vom Zeitverlust möglichst keine weiteren Nachteile entstehen und keine Wiederholungsmöglichkeiten verloren gehen. Gleichzeitig gilt, dass Prüfungen, die trotzdem abgelegt werden, zählen und die entsprechenden ECTS-Punkte erworben werden können. So bleibt die Möglichkeit zum Erwerb von Prüfungsleistungen bestehen. „Auf diese Weise tragen wir den Sorgen unserer Studentinnen und Studenten in möglichst allen Richtungen Rechnung. Mir ist wichtig: Trotz der Corona-Pandemie soll ein Studium in Bayern weiterhin möglichst nachteilsfrei und erfolgreich fortführbar sein“, so Sibler.
Nicht zu verwechseln sind diese staatlichen Regelungen mit dem sogenannten „Freiversuch“. Nur wenn die einzelne Hochschule es in ihrer Prüfungsordnung vorsieht, können Hochschulprüfungen als freier Prüfungsversuch abgelegt werden. Das bedeutet, dass die Hochschulprüfung im Falle des Nichtbestehens als nicht abgelegt gilt. Damit besteht faktisch eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit, die je nach Regelung der einzelnen Hochschule auch zur Notenverbesserung genutzt werden kann.
Weitere Informationen zu Regelungen und Erleichterungen im Studien- und Prüfungsbetrieb
Online-Lehre und elektronische Fernprüfungen
Click&Collect wieder in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken möglich
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